Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums (BMF) wird der Gesetzesvorschlag zur neuen Fonds-Besteuerung, an dem die Bund-Länder-Arbeitsgruppe des BMF arbeitet, im ersten Quartal 2015 erwartet. "Bereits im Koalitionsvertrag wurde eine Reform der Investment-Besteuerung vereinbart", so das BMF (FONDS professionell ONLINE berichtete).

Alles noch im Fluss
Es sei allerdings nicht gesagt, dass die Dinge, die in der Studie des dänischen Research-Hauses Copenhagen Economics stehen, so auch im Gesetzesvorschlag umgesetzt würden. Das BMF hatte die Studie "Volkswirtschaftliche Auswirkungen einer Reform der Investmentbesteuerung auf den Kapitalmarkt, den Finanzstandort und die Altersvorsorge in Deutschland", die letzte Woche öffentlich gestellt wurde, in Auftrag gegeben. Das Gesetzesvorhaben befände sich noch in einem sehr frühen Stadium der Entwicklung, und mehr könne man daher noch nicht dazu sagen, so das BMF. Auf jeden Fall werde die Bund-Länder-Arbeitsgruppe darauf achten, dass keine Wettbewerbsverzerrungen bezüglich des Finanzplatzes Deutschland entstehen.

Frank Dornseifer, Geschäftsführer des Bundesverbands Alternative Investments e.V. (BAI) hält die Studie in Bezug auf Alternative Fonds für unvollständig: "Die Arbeitshypothese für die Studie hat vermutlich noch nicht die Implementierung der AIFM-Richtlinie in deutsches Recht berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund können auch die Schlussfolgerungen nur eingeschränkt für die Neukonzeption des Investmentsteuerrechts, das eben auch alternative Investmentfonds erfasst, verwendet werden. Investitionen in den Segmenten Infrastruktur oder erneuerbare Energien werden beispielsweise gar nicht angesprochen."

Steuerbelastung soll angeblich neutralisiert werden
In der Copenhagen Economics-Studie steht, dass man Dividenden aus deutschen Quellen und Einkünfte aus deutschen Immobilien mit einer Steuer Fondsebene in Höhe von 15,825 Prozent (inkl. SolZ) belasten, und auf Anlegerebene Steuererleichterungen einführen wolle. Dies soll für deutsche Publikumsfonds gelten.

Auf Anfrage von FONDS Professionell erklärt das hessische Finanzministerium, wohin das Steueraufkommen fließen soll: "Der Vorschlag der Arbeitsgruppe sieht eine Körperschaftsteuerpflicht des Publikums-Investmentfonds vor. Das Aufkommen der Körperschaftsteuer steht dem Bund und den Ländern gemeinsam zu." Das Land Hessen könnte also ein Interesse an einer Besteuerung deutscher Fonds haben, denn es beheimatet in Frankfurt eine Vielzahl von Fonds.

Die Steuererleichterungen auf Anlegerebene sind so angedacht, dass 20 Prozent der steuerpflichtigen Erträge aus qualifizierten Aktienfonds, und 40 Prozent der steuerpflichtigen Erträge aus Immobilienfonds steuerfrei gestellt werden. Qualifiziert für die Entlastungen sollen Publikumsfonds sein, die zu mindestens 51 Prozent aus Aktien bzw. inländischen Immobilien bestehen. Eine Entlastung von 60 Prozent sollen Fonds erfahren, die zu mindestens 51 Prozent aus ausländischen Immobilien bestehen.

Wie Dachfonds behandelt werden sollen, die in deutsche Publikumsfonds investieren, wäre ebenfalls eine interessante Fragestellung, auf die aber noch nicht weiter eingegangen wird.

Europarechtliche Gründe
Schwer verständlich wirkt folgende Aussage der Studie: "Wie oben erwähnt, werden die Auswirkungen der Steuer auf die endgültigen Renditen nach Steuern zusätzlich – und absichtlich – durch die neuen, auf Anlegerebene eingeführten Steuerbefreiungen neutralisiert oder zumindest reduziert." Hier stellt sich die Frage, warum das neue Steuergesetz überhaupt eingeführt werden soll.

Das hessische Finanzministerium äußert sich dazu: "Es sind vor allem europarechtliche Gründe, die für den von der Arbeitsgruppe vorgeschlagenen Umbau der Investmentbesteuerung sprechen. Spätestens mit dem EuGH-Urteil "FIM Santander" vom 10. Mai 2012 (C-338/11 bis C-347/11) dürfte klar sein, dass mit der steuerlichen Ungleichbehandlung von inländischen und ausländischen Investmentfonds ein Risiko für den Fiskus verbunden ist. Mit dem EuGH-Urteil "Emerging Markets Series of DFA Investment Trust Company" vom 10. April 2014 (C-190/12) hat sich das Risiko noch beträchtlich erhöht."

Hintergrund
Zum Hintergrund des Steuervorhabens: Am 3. März 2011 hat die Finanzministerkonferenz eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt, die ihren Bericht für eine Neukonzeption der Investmentbesteuerung am 24. Februar 2012 vorgelegt hat.

Das KAGB trat dann am 22. Juli 2013 in Deutschland in Kraft und setzte die Alternative Investment Fund Managers Directive (AIFMD) in nationales Gesetz um. Das entsprechende Steueranpassungsgesetz wurde allerdings nicht rechtzeitig fertig, da es im Vermittlungsausschuss am 2. September 2013 scheiterte. Es wurde später eiligst nachgeliefert, da das Steuer-Anpassungsgesetz auch die FATCA-Begleitregelungen enthielt, die zeitlich dringend erforderlich waren. Die Neu-Konzeption der Fonds-Besteuerung konnte man in der Eile nicht einfügen. Ein gutes Jahr war dann das Thema einer neuen Fonds-Besteuerung nicht mehr auf dem Radar, aber nun taucht es im Rahmen besagter Bund-Länder-Arbeitsgruppe wieder auf. (ad)