750 Fälle, so oft hat die Finanzaufsicht Bafin nach eigener Schätzung im Vorjahr Ermittlungsverfahren eröffnet, wenn Marktteilnehmer Dienstleistungen und Finanzprodukte anboten, ohne dafür die vom Gesetz vorgeschriebene Erlaubnis der Behörde zu besitzen. Häufig trifft der Vorwurf nicht Kriminelle, sondern unerfahrene Privatpersonen oder frisch gegründete Unternehmen, die aus Naivität oder schierer Unwissenheit handeln und dabei bisweilen unbewusst illegales Terrain betreten.

So passiert es häufig, dass Berater mit einem legalen Produkt starten. Laufen die Geschäfte dann schlechter als geplant, wird aus einem einfachen Verstoß gegen das Kreditwesengesetz schnell eine Betrugsstraftat (lesen Sie hierzu auch den Artikel "Down by Law" in der Ausgabe 1/ 2014 von FONDS professionell).

Warnmeldungen der Bafin, die auch von FONDS professionell ONLINE regelmäßig veröffentlicht werden, können daher Unwissenden wirtschaftlich das Genick brechen. Es sei denn, sie stecken den Kopf aus dem Sand und sprechen aktiv mit der Bafin, indem sie beispielsweise um eine Korrekturmeldung bitten, weil alle Auflagen erfüllt wurden. 

Bafin korrigiert Warnmeldung...
Das kommt bislang aber sehr selten vor, wie ein Behördensprecher der Redaktion verriet. Doch im Falle des eingetragenen Kaufmanns Klaus Wolfschmidt aus dem bayerischen Stegaurach ist es tatsächlich geschehen. Eine Warnmeldung vom Jahresbeginn hat die Behörde kürzlich aktualisiert: "Die Bafin geht aufgrund der ihr vorliegenden Unterlagen und Informationen davon aus, dass Herr Wolfschmidt seiner Verpflichtung in der oben beschriebenen Weise vollständig nachgekommen ist", heißt es unter der ursprünglichen offiziellen Benachrichtigung.

Laut dieser hatte Wolfschmidt unerlaubt Einlagengeschäfte betrieben, in dem er Gelder von Anlegern auf Basis von individuellen mündlichen Darlehensverträgen zur Anlage in Kunstgegenstände und andere Objekten angenommen und sich verpflichtet hatte, diese unbedingt zurückzuzahlen. Daher hatte die Bafin ihm aufgetragen, diese Geschäfte abzuwickeln und den Kunden die Gelder zurückzugeben.

...und berät Unternehmensgründer frühzeitig
Um Missverständnissen vorzubeugen oder eigenes unbeabsichtigtes Fehlverhalten auszuschließen, können Interessenten aber die Bafin auch frühzeitig in den Geschäftsplanungsprozess einbinden. Potenziellen Anbietern von Investments ­raten die Bafin-Mitarbeiter, sich rechtlich beraten und Verträge von spezialisierten Juristen prüfen zu lassen. Die Bafin stellt ­Informationen hierzu im Internet bereit.

Spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien bieten ihrerseits sachkundige Unterstützung für betroffene Berater oder Vermittler an, beispielsweise in Form eines so genannten"Bafin-Notrufs". Ihr Leistungsversprechen: Alle beizubringenden Nachweise und Genehmigungen zeitnah zusammenzustellen sowie rechtliche Interessen bei Auskunfts-, Untersagungs- oder Abwicklungsverfügungen der Bafin wegen vermeintlich unerlaubten Betreibens regulierungspflichtiger Geschäfte zu wahren. (jb/ps)