Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie schafft Probleme
Vor drei Monaten hat der deutsche Gesetzgeber das EU-Regelwerk umgesetzt. Kritiker befürchteten von Anfang negative Auswirkungen. FONDS professionell ONLINE hat sich in der Branche umgehorcht, ob sie eingetreten sind.
Sie wurde am 21. März ohne großes Aufsehen eingeführt. Die Knackpunkte fielen erst richtig auf, als sie schon Wochen in Kraft war, nun hat sie ihr erstes Quartal hinter sich: die Wohnimmobilienkreditrichtlinie, kurz WIKR. Zeit für einen Reallitäts-Check, ob sich die Befürchtungen, die Finanzberater, Rechtsexperten und verschiedene Geldinstitute kurz nach der Einführung hegten, bestätigen.
"Auf Endkundenseite stellen wir fest, dass die WIKR einigen Personengruppen die Bildung von Wohneigentum erschwert", erklärt Michael Neumann, Geschäftsführer des Maklerpools Qualitypool aus Lübeck. Vor allem für Rentner und ältere Kreditnehmer sei es schwieriger geworden, eine Baufinanzierung zu bekommen. Der Grund: Die Finanzierung muss innerhalb der statistischen Lebenserwartung des Bankkunden zurückgeführt werden.
Hohe Tilgung zwingend erforderlich
"Bei Ruheständlern wird dafür die überschaubare statistische Rentenerwartung herangezogen", erklärt Neumann. Bei älteren, noch berufstätigen Kreditnehmern setzten viele Banken stillschweigend voraus, dass der Immobilienkredit bereits vor Renteneintritt abbezahlt ist. "50- oder 55-jährige Darlehensnehmer müssten daher eine extrem hohe Tilgung leisten, um überhaupt eine Finanzierung zu erhalten", erklärt der Maklerpool-Chef. Ältere Bürger sind nur eine Gruppe, die es seit dem Inkrafttreten der WIKR schwerer hat, Immobilienkredite abzuschließen. Die Ursache hierfür ist im Wesentlichen auf zwei Aspekte der Richtlinie zurückzuführen.
Zum einen müssen Geldinstitute streng darauf achten, dass die Finanzierung über die gesamte Laufzeit zurückgezahlt werden kann. Fällt der Kredit aus, haftet die Bank. Zum anderen dürfen die Finanzierer ihre Entscheidung für eine Kreditvergabe nicht mehr hauptsächlich darauf stützen, dass der Wert der Immobilie über das Finanzierungsvolumen hinausgeht. Auchn dass Darlehen dafür verwendet werden, um den Wert der Immobilie zu steigern – etwa durch Sanierung oder Renovierung – darf nicht als wesentliches Argument angeführt werden.
Ebenso wie der Qualitypool-Chef sieht auch der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) die Richtlinie drei Monate nach der Umsetzung kritisch. "Obwohl das neue Gesetz zur Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie erst wenige Wochen in Kraft ist, zeichnen sich bereits gravierende Probleme ab", erklärt eine Sprecherin.