Kippt nach dem Zeitplan für die EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II jetzt auch der geplante Start der EU-Verordnung für Informationsblätter von "verpackten" Anlageinstrumenten? Wenn es nach dem Willen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtscharft (GDV) geht, wäre dies der Fall: Wie die Branchenverbände BVI, DDV und Deutsche Kreditwirtschaft plädiert auch der GDV für einen Aufschub der sogenannten Priip-Verordnung (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products) um ein Jahr auf Ende Ende 2017.  Schließlich würden noch viele konkrete Vorgaben fehlen, schreibt der Verband in einer Stellungnahme.

Die europaweite Verordnung soll am 31. Dezember 2016 in Kraft treten und schreibt im Kern ein maximal dreiseitiges Produktinformationsblatt (PIB) für Zertifikate und kapitalbildende Lebensversicherunge vor – für Fonds-PIBs gilt eines fünfjährige Übergangsfrist (testen Sie hier Ihr Wissen über die Verordnung)

Der GDV moniert nun neben den noch ausstehenden Vorgaben der europäischen Aufsichtsbehörden für das PIB und den dadurch knappen Zeitrahmen für die Umsetzung, dass die angedachten Sanktionen für Verstöße gegen die Verordnung unverhältnismäßig sind. Zudem wünscht der Verband, dass für Versicherungsprodukte doppelte Informationsblätter vermieden werden. Bei der Umsetzung der Priip-Verordnung „sind die bereits vorhandenen nationalen Regelungen für Informationsblätter anzupassen“, heißt es vom GDV. (jb)