Die deutsche Insolvenzordnung regelt, dass im Eröffnungsverfahren dem Insolvenzverwalter ein vorläufiger Gläubigerausschuss zur Seite gestellt wird. Er wird vom zuständigen Gericht eingesetzt und hat den Insolvenzverwalter zu unterstützen und zu kontrollieren.

Im Fall der zahlungsunfähigen Gesellschaften der Containerfirma P&R gibt es demnach drei vorläufige Gläubigerausschüsse, deren Mitglieder in dem kürzlich veröffentlichten Bericht der Insolvenzverwalter aber nicht genannt wurden. FONDS professionell ONLINE hat nachgefragt und vom Amtsgericht München folgende Besetzungsliste mitgeteilt bekommen:

P & R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH und P & R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH

  • Rechtsanwalt Peter Mattil, der aktiv bei früheren P&R-Vertriebspartnern um Mandate aus dem Anlegerkreis wirbt.
  • SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger, vertreten durch deren Verfahrensbevollmächtigten Rechtsanwalt Daniel Vos, der angekündigt hat, "sämtliche Ansprüche der betroffenen Anleger unter anderem auch gegen Vertriebsgesellschaften und Berater" zu prüfen.
  • eine natürliche Person als Einzelgläubigerin, vertreten durch Rechtsanwalt Lars Westpfahl, Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer.
  • eine juristische Person als Einzelgläubigerin
  • ein Vertreter der Arbeitnehmer der Unternehmen.

P & R Container Leasing GmbH
Der vorläufige Gläubigerausschuss umfasst nur drei Mitglieder, da nach Gerichtsangaben das Geschäftsvolumen hier viel geringer ist:

  • Rechtsanwalt Peter Mattil
  • Sdk Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger, vertreten durch Rechtsanwalt Daniel Vos
  • ein Vertreter der Arbeitnehmer des Unternehmens

Die vorläufigen Gläubigerversammlungen haben in ihren ersten Sitzungen die beiden vorläufigen Insolvenzverwalter Michael Jaffé und Philip Heinke in ihren Ämtern bestätigt. (ae)