Die Finanzaufsicht Bafin arbeitet schon seit geraumer Zeit daran, ein entgeltfreies Portal zu betreiben, auf dem Verbraucher Angebote für Girokonten vergleichen können. Nun kommt Bewegung in die Sache. Wie die Behörde auf ihren Internetseiten mitteilt, müssen Zahlungsdienstleister im September dieses Jahres die erforderlichen Daten für die Vergleichswebsite über das MVP-Portal der Bafin einreichen. 

Die Behörde macht darauf aufmerksam, dass die Dateneingabe nur über einen manuellen XML-Upload oder ein automatisiertes Webservice-Verfahren rechtswirksam erfolgen kann. Die XML-Datei ist von den Zahlungsdienstleistern dafür bis September selbst zu erstellen. Die Bafin empfiehlt den Unternehmen, die Zeit bis dahin zu nutzen, um alle technischen Voraussetzungen für die Datenübermittlung zu schaffen.

Erst einmal testen
In einem separaten Testverfahren können Zahlungsdienstleister den manuellen XML-Upload und die automatisierte Übermittlung über einen Webservice testen. So lassen sich mögliche Fehlerquellen frühzeitig erkennen und vor Beginn der verbindlichen Übermittlung beheben.

Zunächst müssen sich die Unternehmen registrieren und im MVP-Portal einen Zulassungsantrag zum Fachverfahren "Vergleichswebsite für Zahlungskonten" stellen. Zahlungsdienstleistern, die noch nicht für das Fachverfahren zugelassen sind, empfiehlt die Bafin, sich zeitnah zu registrieren. Sie weist darauf hin, dass die Zulassung einige Tage dauern kann. Auch für das Testverfahren sind eine Registrierung und Zulassung erforderlich. (am)