Die Ankündigung von Negativzinsen oder "Verwahrentgelten", wie sie euphemistisch genannt werden, sind für Geldinstitute generell heikel – vor allem, wenn sie nicht nur für Super-Wohlhabende, sondern auch für herkömmliche Privatkunden gelten sollen. Diese könnten die Maßnahme nämlich zum Anlass nehmen, um die Geschäftsbeziehung aufzukündigen und sich einem Direktbank- oder Online-Wettbewerber zuzuwenden, der keine Extra-Entgelte verlangt oder sogar noch Zinsen gewährt, wenn auch mickrige.

Aus diesem Grund rät der Bundesverband deutscher Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) seinen rund 900 Mitgliedern, von denen nicht wenige angesichts der Geldpoltik der Europäischen Zentralbank ebensolche "Strafzinsen" einführen wollen, mit äußerster Vorsicht an die Sache heranzugehen und Kunden so behutsam wie nur irgend möglich darauf vorzubereiten. Daher schlägt der Verband einen "Vier-Stufen-Plan" vor, wie das "Handelsblatt" berichtet. Der Zeitung liegt nach eigenen Angaben das interne Papier mit eben diesem "Vier-Punkte-Plan" vor.

Vorschläge für Neukunden
Demnach sollen die Banken die Öffentlichkeit, aber auch Kunden für die andauernde Niedrigzinsphase sensibilisieren und auf die "grundsätzliche Möglichkeit einer Einführung von Negativzinsen" vorbereiten, schreibt die Zeitung unter Berufung auf das brisante Papier. Nach dieser ersten "Vorstufe" sollen die strafzinswilligen Genossenschaftsbanken bei neuen Konten Klauseln in die Geschäftsbedingungen für mögliche Negativzinsen einbauen. Berater ihrerseits sollten ferner das heikle Thema von sich aus und vorbeugend ansprechen. "Ein konkreter Negativzins wird jedoch noch nicht vereinbart", zitiert die Zeitung aus dem Konzeptpapier.

Wenn es aus geschäftsstrategischen Gründen unumgänglich ist, kämen es dann in "Stufe 2" tatsächlich zur Erhebung von Strafzinsen – aber fallweise und individuell und insbesondere für Kunden mit hohen Einlagesummen. Die Institute sollen daher bei Neuabschlüssen "konkrete, individuelle Volumengrenzen festlegen, bei deren Überschreitung mit den Kunden Negativzinsen in individueller Höhe vereinbart werden", so das Handelsblatt. Hierbei rät der Verband, dass bei privaten Kunden solche Grenzen und damit Freibeträge bis zu dieser Stufe nur bei Girokonten vereinbart werden sollen. Bei Tagesgeldern sollten derartige Freigrenzen entfallen, so dass – so muss man die Ausführungen wohl verstehen – indes für jeden Betrag "Verwahrentgelte" erhoben werden. Konkreter Lösungsvorschlag, um Kunden nicht zu verprellen: Tagesgeld-Fans sollen renditeträchtigere Alternativen wie Fonds oder andere Wertpapiere aufgezeigt bekommen.

Erst im darauffolgenden Schritt sollen Verwahrentgelte für alle Kunden kommen. "Im Neukundengeschäft werden Negativzinsen im gesamten Mengengeschäft angewandt, die Negativzinsen sind im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesen", heißt es im BVR-Konzept. Zusätzlich wird nahegelegt, dass das betreffende Einzelinstitut im Mengengeschäft mit Firmen -und Privatkunden Volumengrößen definiert, bei deren Überschreitung Negativzinsen fällig würden.

Ratschläge für Bestandskunden
Die Vorschläge des Verbandes befassen sich auch mit Bestandskunden. Diese sollen ebenfalls sanft in einem ersten Schritt allgemein, aber noch unverbindlich über das Thema "Negativzinsen" informiert werden – nebst der Aufforderung, über die Inanspruchnahme einer Beratung zur Umschichtung von Bargeldbeträgen in Investment-Alternativen nachzudenken. Nehme der Kunde das Angebot nicht an, möge die Bank ihn anschreiben und "unverblümt" auf mögliche Negativzinsen hinweisen.

"Die Bank nennt hier kein Datum und auch keine Produkte, sondern sagt lediglich, dass sie gezwungen ist zu handeln", zitiert die Zeitung aus der Handlungsempfehlung. Wer seine Einlagen dann immer noch nicht "umschichtet", soll eine Änderungskündigung erhalten. Widerspreche der Kunde, soll er "per Kündigung aussortiert werden", schreibt das Handelsblatt unter Berufung auf den BVR. (jb)