Not macht bekanntlich erfinderisch, und angespannte Situationen fördern oft interessante Ideen zutage. Zuweilen kann in dem Erfindungsreichtum jedoch auch reichlich kriminelle Energie stecken. So warnt das Landeskriminalamt (LKA) Baden-Württemberg beispielsweise derzeit vor Cyberkriminellen, die sich die aktuellen Soforthilfe-Pakte der öffentlichen Hand für in Bedrängnis geratene Unternehmen und Gewerbetreibende auf perfide und besonders verabscheuungswürdige Weise zunutze machen wollen.

Im Internet seien Seiten aufgetaucht, auf denen Selbstständige und Firmeninhaber, die durch die Corona-Krise in finanzielle Not geraten sind, dazu aufgefordert werden, ein dort hinterlegtes Formular mit ihren Daten zu füllen und anschließend hochzuladen. Zum Teil würden Unternehmen zuvor sogar telefonisch kontaktiert und explizit auf die entsprechende Seite im Internet hingewiesen. Dabei geben sich die vermeintlich "hilfsbereiten" Anrufer als Mitarbeiter der angeblich einzig offiziellen Stelle zur Abwicklung der Soforthilfe aus. 

Daten abgreifen, Geld kassieren
Das LKA Baden-Württemberg stuft das Vorgehen als vorbereitende Handlung für spätere Betrugsstraftaten ein. Immerhin ist es denkbar, dass die Betreiber der Fake-Seiten nicht nur sensible Daten von Unternehmen abgreifen, sondern schlimmstenfalls auch noch eventuell den betroffenen Firmen zustehende Hilfszahlungen einstreichen.

Das LKA Baden-Württemberg warnt eindringlich davor, persönliche Angaben und Unternehmensdaten auf solchen gefakten Seiten im Internet preiszugeben. "Nutzen Sie für die Stellung der Anträge auf Soforthilfe ausschließlich die Internetseiten von offiziellen Landesstellen", mahnt ein Sprecher. Offizielle Stellen sind Ministerien und Landesförderbanken mit Unterstützung der Industrie- und Handelskammern.

Eine Übersicht über alle finanziellen Hilfen der Förderbanken finden betroffene Unternehmen und Gewerbetreibende auf der Webseite des Bundesverbandes der öffentlichen Banken (VÖB). Die Liste wird laufend aktualisiert. (am)