Wieder hat sich eine große Sparkasse von Tausenden Kunden getrennt, die den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur Führung des Girokontos nicht zugestimmt haben. Die Rede ist diesmal von der Berliner Sparkasse, die in rund 17.000 Fällen den Kunden das Konto gekündigt hat. Die Kündigungen greifen per Mitte Mai, wie das "Handelsblatt" schreibt. Schon zuvor hatten der "Tagesspiegel" und die "Berliner Morgenpost" darüber berichtet.

In den vergangenen Wochen machten bereits eine Reihe anderer Sparkassen diesen Schritt: Die Sparkasse Köln Bonn, die Kreissparkasse Köln, die Sparkasse Hannover sowie die Sparkasse Nürnberg trennten sich auf diese Weise von Kunden. Bei der Sparkasse Köln Bonn beispielsweise ging es um 38.000 Kunden, in Nürnberg um 10.000. 

Und wieder grüßt der BGH
Der Grund für das Vorgehen der Institute ist wieder einmal das bekannte "Gebühren-Urteil" des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 21. April 2021. Das oberste deutsche Gericht stellte damals klar, dass Banken dazu verpflichtet sind, bei Änderungen ihrer AGB die ausdrückliche Zustimmung der Kunden einzuholen. Vor dem Urteilsspruch gingen Kreditinstitute etwa bei Gebührenerhöhungen von einer stillschweigenden Zustimmung aus, wenn Kunden einer Änderung nicht innerhalb von zwei Monaten widersprachen – der sogenannten Zustimmungsfiktion. 

Der Spruch des BGH führt seitdem dazu, dass die Kreditinstitute bei AGB-Neuerungen mit großem Aufwand das Okay der Kunden einholen müssen. Die Berliner Sparkasse etwa bat nach eigenen Angaben gegenüber dem "Handelsblatt" insgesamt 1,4 Millionen Kunden um Einwilligung und sprach diese mehrfach per Brief und E-Mail sowie über einen Hinweis am Geldautomaten und über Telefonanrufe an. Im Ergebnis stimmten 98 Prozent der Kunden auch zu, so die Sparkasse. Bei den restlichen Kündigungen seien unter anderem Kunden mit Basiskonto, Minderjährige und Menschen über 74 Jahren ausgenommen worden. (jb)