Das Jahr 2019 sah einen Bitcoin-Boom. Die Kryptowährung wurde zwischenzeitlich für knapp 14.000 Euro gehandelt. Mittlerweile liegt der Kurs nur noch bei rund 8.700 Euro. Möglicherweise sehen einige Anleger dies als Einstiegsmöglichkeit – erwerben können sie Bitcoins sogar an Automaten. Immerhin 9.860 dieser Maschinen gibt es laut offizieller Statistiken weltweit. Allein rund 3.900 davon wurden seit Jahresbeginn neu aufgestellt. Mittlerweile existieren selbst im eher bitcoin-skeptischen Deutschland laut der Internetseite "Krypto-Monitor.com" immerhin rund 50 dieser Geräte. Allerdings halten sich offenbar nicht alle Aufsteller an die gesetzlichen Vorgaben: Sie benötigen eine Erlaubnis der Finanzaufsicht Bafin, wie diese erneut klarstellen musste.  

In einer Mitteilung betont die Behörde nämlich, dass für das öffentliche Aufstellen von Automaten, an denen Verbraucher Kryptowährungen wie Bitcoin, Litecoin oder Ether veräußern oder erwerben können, eine Erlaubnis für den  Eigenhandel nach Paragraf 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG) erforderlich ist. Gegebenenfalls benötigen die Automatenbetreiber auch eine Lizenz für das Finanzkommissionsgeschäft nach Paragraf 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 KWG. Haben sie diese Erlaubnis nicht, machen sie sich strafbar.

Kioske und Spielhallen mischen mit
Bei näherer Betrachtung der Automatenbetreiber verwundert der Schritt der Bafin nicht. Unter den Aufstellern sind viele Betreiber von Spielhallen, Kiosken, Handygeschäfte oder sogar Frisöre. Diesen fehlt vermutlich das Hintergrundwissen, dass sie sich mit einem Bitcoin-Automaten aufs Parkett der Finanzdienstleistungen begeben.(jb)