Das überraschende Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Kundenzustimmung bei Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hat auch den Terminplan der European Bank for Financial Services (Ebase) durcheinandergewirbelt. Die Ebase wollte ursprünglich die von ihr übernommenen Wertpapierdepots der Augsburger Aktienbank (AAB) in der Nacht vom 31. Juli auf den 1. August technisch auf ihre Plattform migrieren. Doch dieses Vorhaben hat der Richterspruch durchkreuzt, wie sich jetzt herausstellt. Neuer Termin ist nun das Wochenende vom 2./3. Oktober, wie aus einem Kundenschreiben hervorgeht, das FONDS professionell ONLINE vorliegt.

Der Ende April erfolgte Entscheid des BGH zwingt Banken und Wertpapierdienstleister dazu, bei einer Änderung ihrer AGB die explizite Zustimmung der betroffenen Kunden einzuholen. Zuvor war es Praxis, dass das Okay des Kunden als erteilt galt, wenn er innerhalb einer bestimmten Frist den Änderungen der Vertragsbedingungen nicht explizit widersprochen hatte – die sogenannte "Zustimmungsfiktion". 

Ausdrückliches Okay nötig
Bei der Übernahme der Wertpapierdepots der AAB durch den Münchner Mitbewerber ist es so, dass die Verträge der AAB mit ihren Kunden automatisch auf die Ebase als neue Eigentümerin übergehen. Allerdings hat die Ebase diese Verträge simultan angepasst und die ABG überarbeitet, was eine "ausdrückliche und aktive Zustimmung des Kunden" erfordert, es in dem Schreiben heißt. "Die ursprünglich für das zweite Kundenanschreiben vorgesehene konkludente beziehungsweise stillschweigende Zustimmung des Kunden mittels des sogenannten AGB-Modells ist nicht mehr umsetzbar." 

Die Ebase hätte von Depotinhabern schon früher grünes Licht einholen können. Das oberste deutsche Gericht hat die für die Umsetzung in der Praxis so wichtige Urteilsbegründung aber erst Anfang Juni veröffentlicht. Nun wird die Ebase die betroffenen Kunden der AAB ab Anfang August eindividuell anschreiben – die Zustimmung soll dann "unkompliziert in elektronischer oder papierhafter Form (eigenes Zustimmungsformular) möglich sein." Offen ist noch, wie mit jenen Kunden verfahren wird, die den Änderungen widersprechen. Klar ist nur: Das Depot und das dazu gehörige Service-Konto geht von der AAB auf die Ebase über, wie diese in dem Kundenschreiben explizit betont. (jb)