Das Girokonto-Vergleichsportal von Check24 steht erneut unter Beschuss. Wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) berichtet, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) Check24 als Betreiber der bisher einzigen zertifizierten Plattform dieser Art in Deutschland auf Unterlassung verklagt. Hauptgrund: Bei dem Kontenvergleich werden gerade einmal 613 von rund 1.700 in Deutschland aktiven Banken berücksichtigt. In den Augen der Kritiker sind das viel zu wenige.

Ein weiterer Kritikpunkt: Check24 berücksichtigt bei Banken, die mehrere Girokonten mit unterschiedlichen Gebührenmodellen anbieten, nur jeweils eines. "Zum Zeitpunkt der Klageerhebung waren weniger als ein Drittel der in Deutschland existierenden Kreditinstitute vertreten, und in mehr als 90 Prozent der Fälle wurde nur ein einziges Kontomodell einer Bank genannt", sagt VZBV-Jurist Heiko Dünkel gegenüber der Zeitung. Auch mit der Aktualität der Daten sind die Kritiker nicht zufrieden. Angaben seien zum Teil seit mehr als 86 Tagen nicht mehr aauf den neuesten Stand gebracht oder korrigiert worden, monieren sie. 

Zertifizierer sieht keine Mängel
Nach Informationen der FAZ erwägt Check24 infolge der harschen Kritik sogar, das Vergleichsportal abzuschalten. Zugleich sieht sich der Portalvertreiber zumindest in Teilen zu Unrecht an  den Pranger gestellt. So beruft er sich etwa darauf, dass die Vorgabe des Zertifizierers lautete, nach Bilanzsumme müssten auf dem Portal mindestens 80 Prozent des Banksektors vertreten sein. Diese Vorgabe sei erfüllt. Die Verbraucherschützer, die mangelnde Marktabdeckung monieren, gingen stattdessen nach der Zahl der Institute.

Tatsächlich hatte der TÜV Saarland, der die Vergleichsseite zertifiziert hat, bei einer erneuten Überprüfung am 23. November 2020 nichts zu beanstanden. Bei Check24 spekuliert man laut FAZ deshalb darüber, ob politische Gründe hinter der Kritik stecken könnten. Es war nie der Wunsch der Politik, dass sich nur ein einziger Vergleichsportal-Anbieter zertifizieren lässt. VZBV-Jurist Dünkel betont unterdessen, dass es seinem Verband bei der Klage nicht um die Zertifizierung gehe, sondern um die Umsetzung, die in den Augen der Verbraucherschützer zu wünschen übriglässt. (fp)