Jeder Finanz- und Versicherungsvermittler hat mal klein angefangen. Der erste Schritt dafür ist oftmals ist der Sprung in die Selbstständigkeit. Vor diesem musste jeder eine wichtige Entscheidung treffen: Welche Rechtsform ist die richtige für das eigene Unternehmen? Hier sollten Vermittler Punkte wie Haftung, Bilanzierung sowie den Zeitaufwand für die Gründung und später die Unternehmensführung berücksichtigen. FONDS professionell hat sich umgehört, was unter diesen Aspekten eher für eine Kapital- oder eine Personengesellschaft spricht.

Pauschale Empfehlungen sind schwierig, einige Hinweise können Experten aber geben. "Vermittler sollten sich den Einstieg in den Beruf so einfach wie möglich gestalten", meint beispielsweise Andreas Grimm, Geschäftsführer des Resultate Instituts, das sich auf die Beratung rund um den Verkauf von Maklerbeständen spezialisiert hat. "Anders ausgedrückt: Wirtschaftliche Erwägungen wie die Kosten der Unternehmensgründung, Kapitalbindung oder Zeit und Aufwand für die Unternehmensführung sind am Anfang wichtig.“

Kosten für Gründung einer GmbH: 6.500 Euro
Daher ist ein Einzelunternehmen oder Kleingewerbe in aller Regel eine gute Basis. Für diese muss man nämlich kein Mindestkapital aufbringen. Die einzige Formalität bei der Gründung ist die Anmeldung beim Gewerbeamt. Die Buchführung ist auch nicht kompliziert, es genügt oftmals eine Einnahme-Überschuss-Rechnung. Die Gründung und Führung einer Mehrpersonengesellschaft in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtes (GbR) ist aus formaler Sicht ebenfalls simpel. Ebenfalls relativ gering ist der Aufwand, wenn man als eingetragener Kaufmann (e.K.) oder, bei mehreren, als Offene Handelsgesellschaft (OHG) starten möchte.

Eine Kapitalgesellschaft wie die am häufigsten zu findende Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist dagegen wesentlich aufwendiger zu führen und teurer in der Gründung – von einer Aktiengesellschaft ganz zu schweigen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat in einer Studie einmal 15 Werktage für die Anmeldung einer GmbH kalkuliert, die Kosten liegen bei rund 6.500 Euro. Zudem ist ein Mindestkapital von 25.000 Euro vorgeschrieben.


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Vom Zeit- und Kapitalaufwand her betrachtet ist eine Personengesellschaft also sicher die bessere Lösung. Unter dem Aspekt der Haftung ist das anders: "Bei einer GmbH oder UG haftet ein Gesellschafter nicht mit seinem persönlichen Vermögen, sondern die Gesellschaft mit ihrem Kapital, die dadurch unter Umständen auch insolvent werden kann", erklärt Rechtsanwalt Jens Reichow von der Kanzlei Jöhnke & Reichow. "Ist der Vermittler aber etwa ein eingetragener Kaufmann, so haftet er mit all seinem Vermögen, wenn es Probleme gibt.“ Das kann bei einer Falschberatung schnell relevant werden.

Berater vertrauen auf VSH
Die Notwendigkeit, die Haftung über eine GmbH zu beschränken, sehen aber nicht alle: "Wie wahrscheinlich ist denn eine Haftung mit dem Privatvermögen wegen fehlerhafter Beratung wirklich?", wirft Grimm ein. Dafür müsse sich ein Vermittler schon ein gröberes Versäumnis leisten. Berater verweisen zudem darauf, dass sie durch ihre Vermögensschadenhaftpflichtpolice (VSH) abgesichert sind.

Dagegen führt Reichow zwei Argumente an: "Es gibt Fälle, bei denen die Haftungssumme diejenige übersteigt, die die VSH übernimmt. Zum anderen kann es sein, dass sich die Versicherer querlegen und die Schadenssumme nicht übernehmen." Außerdem gelte die Haftungsbegrenzung einer GmbH nicht nur für vermittlerspezifische Fälle, sondern auch für allgemeine Risiken, etwa für Mietschulden, so Reichow.

Die Haftungsbeschränkung gilt allerdings nicht immer. Der Anwalt nennt als Beispiel die persönlichen Bürgschaften, die Maklerpools und Versicherer für mögliche Stornos verlangen. Zudem muss der Geschäftsführer einer GmbH bei einer Straftat persönlich haften. "Die Insolvenzverschleppung nach Paragraf 16 Insolvenzordnung wäre ein klassisches Beispiel hierfür“, sagt Reichow. (jb)