Die DAB BNP Paribas wird ab dem kommenden Jahr den Minuszins der Europäischen Zentralbank (EZB) an Kontoinhaber weiterreichen und sowohl Firmen- als auch Privatkunden unter bestimmten Voraussetzungen ein "Verwahrentgelt" von 0,5 Prozent berechnen – allerdings anders, als dies bisher eine Reihe von Geschäftsbanken und Sparkassen praktiziert.

Bislang ist üblich, ab einer gewissen Einlagensumme – häufig liegt die Grenze bei 100.000 Euro – einen "Strafzins" zu verlangen. Die DAB geht anders vor: Bei ihr fällt die neue Gebühr an, sobald die Euro-Einlagen mehr als 15 Prozent des "Gesamtvermögens" ausmachen. Dieses wiederum setzt sich aus der Summe der Euro-Konten und des Depotwerts bei der DAB zusammen. Sprich: Bei kleinem Depot kann der Strafzins auch für geringe Einlagen fällig werden. Damit dürfte die DAB eine der ersten Banken sein, die den Minuszins der EZB ohne eine definierte, absolute Untergrenze an Privatkunden weiterreicht.

Das "normale Geschäft" soll kaum beeinträchtigt werden
"Wir müssen reagieren, um der aktuellen Gemengelage aus hohem Kostendruck und weiter sinkenden Erträgen entgegenzuwirken", begründet Robert Fuchsgruber, "Chief Business Officer" der DAB, den Schritt in einem Schreiben an Geschäftspartner, das FONDS professionell ONLINE vorliegt. Die Bank habe ein Modell gewählt, das "Ihr normales Geschäft als Vermögensverwalter oder Finanzdienstleister so wenig wie möglich beeinträchtigt", so die Botschaft an die Klientel. Fuchsgruber betont: "Der für unsere Kundschaft typische Mix aus Geldeinlagen und Wertpapieren wird von den Verwahrentgelten nicht betroffen sein."

Offensichtlich sind der DAB vor allem Kunden ein Dorn im Auge, die hohe Summen auf ihrem Verrechnungskonto horten, ohne es in Fonds oder andere Wertpapiere zu investieren. Für solche Kunden zahlten die Bank drauf, weil sie wiederum hierfür Strafzinsen bei der EZB entrichten muss.

Ein kurzfristig höherer Kontostand ist kein Problem
Die Endkunden sollen ab diesem Montag (28.10.) über die Neuerungen informiert werden. Als Begründung möchte die DAB unter anderem anführen, dass der Geschäftsbereich keine eigenen Produkte emittiert und keine Girokonten anbietet. "Auch im Kreditbereich beschränkt sich unsere Produktpalette auf den so genannten Wertpapierkredit, den wir zu sehr günstigen Konditionen anbieten", so die Bank. "Wir können somit das stetig sinkende Zinsergebnis nicht durch anderes Geschäft kompensieren." Deshalb habe man sich dazu entschieden, "ein fair gestaltetes Verwahrentgelt für Geldeinlagen einzuführen".

Zur Berechnung des Entgeltes zieht die DAB einmal pro Quartal die durchschnittlichen Kontensalden und den durchschnittlichen Depotwert heran. "Der Vorteil bei dieser Berechnungsweise ist, dass sich kurzfristig höhere Kontosalden (zum Beispiel durch Verkäufe oder eingehende Zahlungen) über den Berichtszeitraum wieder ausgleichen", erläutert das Institut. Die erste Belastung erfolgt voraussichtlich im April 2020 für das erste Quartal 2020.

Beispielrechnung
Am besten versteht man das Modell anhand eines Beispiels, das die DAB in dem Schreiben liefert: Bei einem Kontosaldo von 1.500 Euro und einem Gesamtvermögen von 10.000 Euro beträgt die Einlagenquote 15 Prozent, es fällt also kein Entgelt an. Bei einem Kontosaldo von 2.000 Euro bei 10.000 Euro Vermögen sieht es anders aus, denn hier beträgt die Quote 20 Prozent. Auf jene 500 Euro, die über dem "kostenlosen" Saldo von 1.500 Euro liegen, werden 0,5 Prozent erhoben – also 2,50 Euro.

Währungskonten bleiben bei der Betrachtung außen vor. Für sie gelten künftig folgende Entgelte (jeweils p.a.): Für den Schweizer Franken 0,75 Prozent, die dänische Krone 0,6 Prozent, den japanischen Yen 0,1 Prozent und die schwedische Krone 0,25 Prozent. (jb/bm)