Die Deka hat ihren "Impact-Rechner", mit dem sie auf die positiven Wirkungen ihres Publikumsfonds Deka-Nachhaltigkeit Impact Aktien aufmerksam machte, vorerst außer Betrieb genommen. Sie reagiert damit auf eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Die stufte die Darstellung als irreführende Werbung ein und verklagte das Wertpapierhaus der deutschen Sparkassen deshalb vor dem Landgericht Frankfurt (FONDS professionell ONLINE berichtete).

Matthias Danne, stellvertretender Deka-Chef und verantwortlich für das Asset Management, rechtfertigte das Vorgehen des Fondsanbieters in einem Interview mit dem "Handelsblatt": "Das Dilemma ist: Unsere Anleger wollen möglichst konkret wissen, wie nachhaltige Geldanlage wirkt. Aber der Regulierer und die Politik haben bisher keine belastbaren Messgrößen festgelegt." Es gebe damit keine etablierten Methoden, die Wirkung zu messen. Für den "Impact-Rechner" habe man sich daher Daten des renommierten Analysehauses MSCI ESG Research bedient. "Deren Berechnungen können die Verbraucherschützer offenbar nicht nachvollziehen", so Danne.

"Jetzt ist es Zeit für Ihre Experten, nicht für die Juristen"
Statt aber mit der Deka zu reden, hätte die Verbraucherzentrale die Bank abgemahnt und dann Klage eingereicht. "Guter Verbraucherschutz heißt für uns aber auch, miteinander zu sprechen und nach einer Lösung zu suchen", so Danne im "Handelsblatt"-Interview. "Wir bieten der Verbraucherzentrale dazu das Gespräch an, gern unterstützt von externen Experten." Den Rechner nehme die Deka von der Seite, "bis wir das Thema gemeinsam geklärt haben".

Auf Twitter teilte die Deka mit, sie halte die Klage weiter für unbegründet. "Vielleicht ist es aber einfach mal gut, miteinander und nicht übereinander zu reden." Darum suche die Deka den Dialog mit der Verbraucherzentrale. In Richtung der Konsumentenschützer appelliert das Wertpapierhaus: "Jetzt ist es Zeit für Ihre Experten, nicht für die Juristen."

"Wir halten an unserer Klage fest"
Doch so leicht gibt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nicht klein bei: "Weil das Thema so wichtig ist, wollen wir die Fragen zulässiger Werbung für nachhaltige Geldanlage grundsätzlich klären, daher halten wir an unserer Klage fest", teilt der zuständige Abteilungsleiter Niels Nauhauser auf Anfrage von FONDS professionell ONLINE mit. "Es freut uns natürlich, dass die Klage Wirkung zeigt und die unserer Auffassung nach irreführende Werbung nun aus dem Netz ist. Neue Werbung schauen wir uns dann gerne wieder hinsichtlich ihres möglichen Täuschungspotenzials an." (bm)