Die von Skandalen gebeutelte Deutsche Bank will ihre unrühmliche Vergangenheit endlich hinter sich lassen – und nimmt im Zuge dessen auch ehemalige Vorstände in die Pflicht. Der Aufsichtsrat habe sich intensiv mit der Frage befasst, ob den seinerzeit amtierenden Vorstandsmitgliedern eine persönliche oder kollektive Verantwortung für Fehler der Vergangenheit zukommt, berichtete Paul Achleitner, Chef des Kontrollgremiums der Deutschen Bank, auf der Hauptversammlung.

Das bedeutet für frühere Vorstandsmitglieder, darunter den ehemaligen Co-Chef und Investmentbanker Anshu Jain, dass sie Teile ihrer Bezüge nicht ausgezahlt bekommen sollen. "Ich kann Ihnen heute berichten, dass sich der Aufsichtsrat hierzu mit den betroffenen Vorstandsmitgliedern in fortgeschrittenen Gesprächen befindet", erklärte Achleitner den Aktionären. "Nach Erwartung des Aufsichtsrats wird es in den nächsten Monaten hierzu eine Regelung geben, die einen wesentlichen finanziellen Beitrag der Betroffenen sicherstellt", sagte Achleitner.

"Nicht alles ehrbare Kaufleute"
Inzwischen macht das neue Führungsteam um Vorstandschef John Cryan keinen Hehl mehr daraus, dass sie ihre Vorgänger für die Skandale der Vergangenheit verantwortlich machen. "Es waren mit Sicherheit nicht immer alles ehrbare Kaufleute in der Deutschen Bank", sagte der heutige Vize-Vorstandschef Christian Sewing in einer TV-Dokumentation des ZDF.

Die Bank hält bereits länger Boni in Millionenhöhe zurück. Betroffen waren mehrere Top-Führungskräfte, neben Jain auch sein Co-CEO Jürgen Fitschen und Ex-Vorstandschef Josef Ackermann. Der wehrte sich öffentlich vehement gegen die Forderung, auch bereits erhaltene Boni zurückzuzahlen. Diskutiert werde lediglich, ob Bonusteile, die noch nicht ausgezahlt wurden, "freiwillig in der Bank gelassen werden". Diese Weigerung endete in einem Zank mit Finanzminister Wolfgang Schäuble.

Bisher war es in Deutschland kaum möglich, bereits zugesprochene Erfolgsvergütungen zurückzufordern. Die Institutsvergütungsverordnung sieht seit dem 1. Januar 2017 aber vor, dass nicht nur Boni einbehalten werden können, die noch nicht ausbezahlt wurden. Banken können auch Geld zurückfordern, das bereits geflossen ist. Damit setzte die Finanzaufsicht Bafin Empfehlungen der Europäischen Bankenaufsicht EBA um. (ert)