"Mit dem heutigen Beschluss haben unsere Mitgliedsbanken die Weichen gestellt, ihr Institutssicherungssystem auch in Zukunft wetterfest zu halten", sagte Daniel Quinten, Vorstand des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), am Donnerstag (15.6.) nach der Mitgliederversammlung.

Das Sicherungssystem der genossenschaftlichen Banken schützt nicht nur die Einlagen der Kunden, sondern beinhaltet auch ein Versprechen der Mitglieder, sich im Krisenfall gegenseitig zu stützen – sodass es erst gar nicht zur Pleite eines angeschlossenen Unternehmens kommt. Die nun beschlossenen Änderungen umfassen unter anderem folgende Punkte:

  • Die Sicherungseinrichtung kann bei anhaltenden erheblichen Pflichtverletzungen eines Instituts künftig temporär höhere Beiträge anordnen. Eine Verletzung kann beispielsweise eintreten, wenn eine Bank ihren Meldepflichten an das Sicherungssystem nicht nachkommt.
  • Prüfungen bei einem Institut, die von der Sicherungseinrichtung angeordnet werden, sollen künftig schneller erfolgen können. Bislang verging mitunter ein Jahr oder mehr bis zu dem eigentlichen Beginn einer Prüfung, weil eine Eilbedürftigkeit nachgewiesen werden muss.
  • Die Vertraulichkeit zu Präventionsmaßnahmen oder Sanierungen wird ausgeweitet. Bislang waren lediglich Sicherungseinrichtung, der BVR und Gremienmitglieder zur Vertraulichkeit verpflichtet, künftig soll das auch für die betroffenen Institute gelten.

In den Schutzumfang der Sicherungseinrichtung sind neben Volksbanken und Raiffeisenbanken auch die DZ Bank, PSD Banken, Sparda-Banken, kirchliche Kreditgenossenschaften, die Deutsche Apotheker- und Ärztebank, die BBBank, die genossenschaftlichen Hypothekenbanken sowie sonstige Spezialinstitute der genossenschaftlichen Finanzgruppe eingeschlossen. (mb/Bloomberg)