Eine Recherche im "Bafin-Register der vertraglich gebundenen Vermittler"? Das klingt für branchenfremde Ohren wahrscheinlich ähnlich spannend wie die Lektüre des Telefonbuchs oder die Übersetzung einer Bedienungsanleitung für den Staubsauger. Doch mitunter lohnt es sich, das Portal der Bonner Behörde systematisch zu durchforsten. Denn dann lassen sich nette Geschichten von Auf- und Absteigern erzählen, von Neulingen und Kapitulierenden – und von Instituten, die mal eben mehr als 11.000 Vermittler verlieren.

FONDS professionell hat zum dritten Mal nach 2016 und 2017 für die letzte Heftausgabe des Jahres das Bafin-Register ausgewertet. Aktuell finden sich insgesamt 319 Institute in der Datenbank. Allerdings werden nur bei 203 von ihnen auch vertraglich gebundene Vermittler aufgeführt, die restlichen 116 hatten meist früher einmal "Tied Agents" angebunden und stehen deshalb noch in der Datenbank.


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27 Wertpapierdienstleister, die vor einem Jahr noch im Register zu finden waren, sind inzwischen verschwunden – entweder, weil sie ohnehin keine Vermittler mehr anbinden möchten und sich deshalb entfernen ließen, oder weil sie ihre Bafin-Lizenz gleich ganz aufgegeben haben, darunter so mancher kleiner Vermögensverwalter. Im Gegenzug kamen 41 neue Namen hinzu. 32 dieser Neulinge haben allerdings nur einen einzigen vertraglich gebundenen Vermittler. Das ist nicht unüblich – in Summe trifft das auf 102 der insgesamt 203 Institute mit Vermittlern zu.

In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um ausländische Banken oder Broker, die ihre deutsche Niederlassung als "Tied Agent" angebunden haben. Häufig zu finden sind auch andere Konstellationen mit Mutter- und Tochtergesellschaft. Auffallend viele Investmenthäuser haben ihren Sitz übrigens in London. Es wird spannend zu beobachten sein, ob solche Konstruktionen nach dem Brexit noch möglich sein werden. (bm)

Den vollständigen Artikel lesen Sie in FONDS professionell 4/2018 ab Seite 256. Angemeldete FONDS professionell KLUB-Mitglieder können den Beitrag auch hier im E-Magazin abrufen.