Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (Apobank) ändert die Modalitäten für die Anlageberatung von Kunden. Künftig wird das Geldhaus diese nur noch anbieten, wenn jemand 250.000 Euro und mehr in seinem Depot hat. Ein Sprecher des Geldhauses hat FONDS professionell ONLINE auf Anfrage einen entsprechenden Bericht des "Platow-Brief" bestätigt, der auch von anderen Branchenmedien aufgegriffen worden war. 

Wer weniger Kapital zur Verfügung hat, den verweist die Apobank auf fondsgebundene und standardisierte Vermögensverwaltungen (VV). Die Kompakt-VV startet ab einem Anlagebetrag von 10.000 Euro, die Smart-Version ab 50.000 Euro. Die klassische Vermögensverwaltung mit Einzeltiteln ist ab 250.000 Euro zu haben. Diese Regeln gelten zunächst für Neukunden, später sollen sie auch auf Bestandskunden erweitert werden.

Regulatorische Vorgaben
Als Grund für die Änderungen nannte der Apobank-Sprecher die gestiegenen regulatorischen Anforderungen und die Komplexität im Anlagegeschäft. Für geringere Anlagesummen rechne sich der Aufwand nicht mehr. Den Medienberichten zufolge sollen mit dem Schritt zudem die Volumina in den hauseigenen Vermögensverwaltungsangeboten erhöht werden. (jb)