Wenn am 1. Januar 2018 das Investmentsteuerreformgesetz Wirkung entfaltet, werden die Kapitalbeteiligungsquoten von Fonds von großer Bedeutung sein. Dies gilt auch für Dachfonds. Daher plant der Kölner Vermögensverwalter Sauren, für ausgewählte Dachfonds Mindest-Kapitalbeteiligungsquoten einzuziehen. Dies hat Sauren gegenüber FONDS professionell ONLINE mitgeteilt.

Die folgenden Produkte werden künftig eine Mindest-Kapitalbeteiligungsquote von 25 Prozent erhalten, was Anleger in der Genuss einer steuerlichen Teilfreistellung in Höhe von 15 Prozent bringt: Sauren Stable Absolute Return, Sauren Absolute Return, Sauren Global Defensiv, Sauren Global Balanced und Sauren Emerging Markets Balanced. Eine Mindest-Quote von 51 Prozent ist für die Dachfonds Sauren Global Stable Growth, Sauren Global Growth und Sauren Global Opportunities vorgesehen. Eine solche Quote ermöglicht Anlegern eine steuerliche Teilfreistellung von 30 Prozent.

Weitere Informationen zu diesem Thema bietet der Kölner Vermögensverwalter auf seiner Webseite.


Der deutsche Fondsverband BVI veranstaltet in Kooperation mit FONDS professionell ein kostenloses Seminar für freie Vermittler, das sie auf das Investmentsteuerreformgesetz vorbereiten soll. Die Veranstaltung ist beim FPSB Deutschland unter der Nummer 17-164 registriert und wird mit 1,5 CPD-Credits bewertet.

Das Seminar findet am 10. Oktober 2017 von 12.00 bis 13.30 Uhr beim BVI, Bockenheimer Anlage 15, 60322 Frankfurt am Main, statt.

 

 


15 Prozent Steuern auf Fondsebene
Ab dem 1. Januar 2018 müssen deutsche Fonds auf in Deutschland erzielte Dividenden, Mieterträge und Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien 15 Prozent Steuern abführen. Damit werden sie hinsichtlich dieser Erträge steuerlich mit ausländischen Fonds gleichgestellt. Zudem können sich Anleger ab dem 1. Januar 2018 die im Ausland gezahlte Kapitalertragsteuer nicht mehr über ihre Steuererklärung erstatten lassen. Damit bleibt für den Privatanleger jedoch weniger Ertrag übrig.

Um einen Ausgleich zu schaffen, hat der Gesetzgeber steuerliche Teilfreistellungen eingeführt. Je nach Art des Portfolios fallen sie unterschiedlich hoch aus. Bei Fonds mit einer Kapitalbeteiligungsquote von mindestens 25 Prozent erhalten Anleger eine Teilfreistellung in Höhe von 15 Prozent auf ihre zu versteuernden laufenden Erträge und Veräußerungsgewinne. Beläuft sich die Quote eines Fonds auf mindestens 51 Prozent, so bleiben 30 Prozent der Gewinne abgeltungsteuerfrei. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die jeweiligen Kapitalbeteiligungsquoten in den Anlagebedingungen ausdrücklich festgeschrieben werden. (am)