Die Hälfte der im Genossenschaftsverband organisierten Volks- und Raiffeisenbanken erwägt ein Angebot zum Handel von Kryptowährungen. Das ergab eine Umfrage des Verbands unter Vorstandsmitgliedern, an der sich 75 Prozent der 302 im Verband organisierten Volks- und Raiffeisenbanken beteiligten. Das Resultat ist bemerkenswert, da viele deutsche Banken bei Krypto-Assets für Privatkunden immer noch sehr zögern. Allerdings hatten sich Genossenschaftsbanken schon in der Vergangenheit positiv über Kryptoangebote geäußert (FONDS professionell ONLINE berichtete; Anmeldung nötig). 

Vor diesem Hintergrund lobte der Verband die Bemühungen des genossenschaftlichen Zentralinstituts DZ Bank, die dafür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Das "fällt bei unseren Mitgliedern auf fruchtbaren Boden", sagte Ingmar Rega, Vorstandschef des Genossenschaftsverbandes. Die DZ Bank hatte Anfang des Monats bestätigt, dass sie parallel zu einer Lösung für institutionelle Kunden auch an einem Angebot arbeitet, mit dem Privatkunden direkt in Kryptowährungen investieren können. Die Krypto-Verwahrlizenz der Bafin steht aber noch aus.

Große Banken mit Interesse
In der Umfrage des Genossenschaftsverbands gaben 45 Prozent der Banken an, sie würden sich innerhalb von zwei Jahren mit der Implementierung der neuen Lösungen zum Kryptohandel beschäftigen, sobald diese technisch zur Verfügung stehen würden. Rund 26 Prozent wollten dies sogar zeitnah oder schon innerhalb eines Jahres tun – hierzu zählten vor allem die größeren Häuser mit mehr als 2,5 Milliarden Euro Bilanzsumme. Jede Volks- oder Raiffeisenbank entscheide völlig eigenständig, ob sie ein solches Angebot bereitstellt, erklärte Rega dazu.

Als größte Nutzen eines Kryptoangebots sahen die Institute laut der Umfrage "Zukunftsfähigkeit" (53%) und "Kompetenzvermutung aus Kundensicht" (52%). "Mit dem Handel von Kryptowerten eröffnet sich nur eines von vielen potenziellen neuen Geschäftsfeldern", prognostiziert Rega. "Die dahinterliegende Technologie bietet zusätzliche Chancen zur Weiterentwicklung und Neuausrichtung von Prozessen und Dienstleistungen."

Mica-Verordnung
Hinzu kommt, dass zuletzt rechtliche Ungewissheiten ausgeräumt wurden. Das Europäische Parlament hat am 20. April 2023 mit der Verabschiedung der Mica-Verordnung der EU ("Markets in Crypto Assets") zur Neufassung der EU-Geldtransfer-Verordnung erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen für Kryptowerte beschlossen. Der Handel soll dadurch transparenter und damit besser nachverfolgbar werden. Auch Mindestkapitalanforderungen für Dienstleister von Kryptowerten werden vorgegeben. Die Verordnung ist noch nicht vollständig in Kraft getreten. Einige Bestimmungen zu vermögenswertreferenzierten Kryptowerten und -Geld-Token (sogenannte Stablecoins) werden voraussichtlich ab Juli 2024 gelten, während der Großteil der Mica-Verordnung erst Anfang 2025 wirksam wird. (Bloomberg/jb)