Die Jahre 2015 und 2016 darf die Deutsche Bank wohl als Horror-Jahre abschreiben: 6,8 und 1,4 Milliarden Euro schlugen als Verlust zu Buche. Dennoch wird Deutschlands größtes Geldhaus seinen Aktionären auf der Hauptversammlung am Donnerstag für die beiden Geschäftsperioden eine Ausschüttung in Höhe von fast 400 Millionen Euro vorschlagen – gegen den Willen des Managements.

Denn die Dividende von 19 Cent je Aktie hat das Landgericht Frankfurt in einem Urteil angeordnet, berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" ("FAZ"). Hintergrund ist eine Klage von Aktionären, die trotz mehr als acht Milliarden Euro Verlust in den beiden Jahren eine Mindestausschüttung forderten. Das Gericht gab den Klägern recht.

Bank und Juristen überrascht
Die Begründung für das Urteil, das der "FAZ" zufolge Bankexperten wie Juristen gleichermaßen erstaunt, liegt in den unterschiedlichen Bilanzierungsstandards. Denn während die Deutsche Bank nach den internationalen Rechnungslegungsbestimmungen Abschreibungen in Milliardenhöhe auf immaterielle Firmenwerte (sogenannter Goodwill) vornahm und dadurch tief ins Minus rutschte, blieb nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) ein Gewinn übrig. Denn das HGB kennt gar keine immateriellen Vermögenswerte – und dementsprechend auch keine Abschreibungen darauf.

So wies der Dax-Konzern m Geschäftsjahr 2015 nach HGB einen Jahresüberschuss von 165 Millionen Euro und für 2016 von 282 Millionen Euro aus. Bei deutschen Aktiengesellschaften bemisst sich eine Mindestdividende nach dem HGB-Gewinn, sofern eine Ausschüttung nicht die Existenz gefährdet.

Doch diese Gefahr sahen die Richter nicht. Sie verwiesen auf die Vergütung des Deutsche-Bank-Managements. Zwar seien die Boni gekappt worden, doch die fixe Vergütung blieb erhalten. Somit sei die Bank nicht in Existenznot gewesen, meinen die Richter. (ert)