Der Kreis der Robo-Berater in Deutschland hat sich vergrößert. Llyod Fonds hat nach eigenen Angaben zum Monatsbeginn über die Zweitmarke LAIC Vermögensverwaltung ein Online-Angebot gestartet. Diese habe vorher die Erlaubnis gemäß Paragraf 32 Kreditwesengesetz (KWG) erhalten. Zielgruppe seien vermögende Privatkunden, die digitale Anlagelösungen bevorzugen und vom geringen Zeitaufwand profitieren wollen.

Im Gegensatz zu vielen Mitbewerbern setzt LAIC auf die Anlage in aktiv gemanagte Portfolios. Börsengehandelte Indextracker (ETF) sollen aber ebenfalls herangezogen worden. Lloyd Fonds zufolge, das bis 2018 als Emissionshaus für geschlossene Fonds agierte, stehen in der digitalen Vermögensverwaltung 10.000 aktiv gemanagte Publikumsfonds sowie 400 ETFs zur Verfügung. Die Anlagelösungen basieren ferner auf einem selbst entwickelten, mit künstlicher Intelligenz gesteuertem Algorithmus. Dafür erhebt LAIC eine Verwaltungskosten-Pauschale in Höhe von 0,75 Prozent sowie eine Depotgebühr von 0,20 Prozent. Die Prozentsätze beziehen sich dabei auf ein Jahr und auf den gewichteten Wert des Depots.

Growney hat auch die große Lizenz
Neues gibt es auch vom Robo-Pionier Growney: Dieser hat nun ebenfalls die KWG-32-Lizenz erhalten. Das 2016 von Gerald Klein gegründete Unternehmen hatte seine Depots, die aus börsengehandelten Indextrackern (ETF) bestehen, bislang mit einer Erlaubnis gemäß Paragraf 34f Gewerbeordnung vermittelt. "Mit der Umstrukturierung vom Anlagenvermittler zum Vermögensverwalter kann die Growney GmbH einen besseren Leistungsumfang zur Verfügung stellen", heißt es in der begleitenden Mitteilung. (jb)