Aus Berlin sickern erste Infos zur Überprüfung des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) durch – und die sind für Vermittler alles andere als gut: Das Bundesfinanzministerium (BMF) ist laut einem Bericht im "Handelsblatt" mit der Entwicklung der Vertriebskosten in der Lebensversicherungsbranche unzufrieden. "Die Kosten sind seit Einführung des Lebensversicherungsreformgesetzes vor vier Jahren nur leicht gesunken. Das ist ungenügend", will die Zeitung aus Regierungskreisen erfahren haben. Daher möchten Politiker der Großen Koalition einen Provionsdeckel bei der Vermittlung von Lebenspolicen einführen. Genauere Details sollen im zweiten Halbjahr präsentiert werden, so die Düsseldorfer Wirtschaftszeitung.

Die jetzt anstehende Überprüfung war bei Einführung des LVRG im Jahr 2014 festgelegt worden. Ein wichtiger Punkt hierbei sind die (Abschluss)-Courtagen bei den Produkten: Das LVRG schreibt im Moment einen "weichen Provisionsdeckel" fest, indem es den Höchstzillmerungssatz auf 2,5 Prozent festlegt. Das heißt, die Versicherer können nur bis zu dieser Höhe die Abschlussprovisionen aus den laufenden Prämieneinnahmen finanzieren. 

Höhere Abschlusscourtagen müssen sie aus anderen Töpfen nehmen – was sie zum Missfallen der Bafin und der Politik auch tun. Die Aufsicht ist daher schon mit dem Vorschlag eines "Provisionsrichtwertes" an die Öffentlichkeit gegangen, der aber wohl zugunsten eines wie auch immer gearteten Deckels aufgegeben wird. 

Neue Berechnungsmethode für Zinszusatzreserve
Ein anderer Punkt, den das BMF im Zusammenhang mit der Evaluierung des LVRG überprüft, ist die Berechnung der Zinszusatzreserve (ZZR), die die Assekuranz seit 2011 zur Finanzierung älterer, hochverzinster Policen zurücklegen muss. Da die Rückstellungen, die mittlerweile bei rund 60 Milliarden Euro liegen, die Bilanzen der Versicherer belasten, soll die Berechnungsart geändert werden, sodass die Reserve weniger schnell wächst. 

"Die laufenden Kapitalerträge reichen bei Weitem nicht aus, um diese Aufwendungen zu bestreiten", heißt es laut Handelsblatt in dem Bericht des BMF. Es sei beispielsweise nicht klar, wie viele Versicherer bereits jetzt ihre stillen Reserven anzapfen müssen, um die entsprechenden Rückstellungen zu bilden, oder ob sie diese noch aus dem operativen Ergebnis finanzieren können. Die entsprechende Verordnung solle so rechtzeitig kommen, dass die Versicherer noch für dieses Jahr mit Änderungen rechnen können. Details zur neuen Berechnungsmethode nennt die Zeitung aber nicht. (jb)