Medien: Berlin favorisiert Provisionsdeckel bei Lebenspolicen
Die Große Koalition möchte einem Medienbericht zufolge im Rahmen der Evaluierung des LVRG einen Deckel bei Provisionen für Lebensversicherungen einführen. Damit wäre der Vorschlag der Bafin eines "Provisionsrichtwertes" vom Tisch. Ferner soll die Berechnung der ZZR geändert werden.
Aus Berlin sickern erste Infos zur Überprüfung des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) durch – und die sind für Vermittler alles andere als gut: Das Bundesfinanzministerium (BMF) ist laut einem Bericht im "Handelsblatt" mit der Entwicklung der Vertriebskosten in der Lebensversicherungsbranche unzufrieden. "Die Kosten sind seit Einführung des Lebensversicherungsreformgesetzes vor vier Jahren nur leicht gesunken. Das ist ungenügend", will die Zeitung aus Regierungskreisen erfahren haben. Daher möchten Politiker der Großen Koalition einen Provionsdeckel bei der Vermittlung von Lebenspolicen einführen. Genauere Details sollen im zweiten Halbjahr präsentiert werden, so die Düsseldorfer Wirtschaftszeitung.
Die jetzt anstehende Überprüfung war bei Einführung des LVRG im Jahr 2014 festgelegt worden. Ein wichtiger Punkt hierbei sind die (Abschluss)-Courtagen bei den Produkten: Das LVRG schreibt im Moment einen "weichen Provisionsdeckel" fest, indem es den Höchstzillmerungssatz auf 2,5 Prozent festlegt. Das heißt, die Versicherer können nur bis zu dieser Höhe die Abschlussprovisionen aus den laufenden Prämieneinnahmen finanzieren.
Höhere Abschlusscourtagen müssen sie aus anderen Töpfen nehmen – was sie zum Missfallen der Bafin und der Politik auch tun. Die Aufsicht ist daher schon mit dem Vorschlag eines "Provisionsrichtwertes" an die Öffentlichkeit gegangen, der aber wohl zugunsten eines wie auch immer gearteten Deckels aufgegeben wird.
Neue Berechnungsmethode für Zinszusatzreserve
Ein anderer Punkt, den das BMF im Zusammenhang mit der Evaluierung des LVRG überprüft, ist die Berechnung der Zinszusatzreserve (ZZR), die die Assekuranz seit 2011 zur Finanzierung älterer, hochverzinster Policen zurücklegen muss. Da die Rückstellungen, die mittlerweile bei rund 60 Milliarden Euro liegen, die Bilanzen der Versicherer belasten, soll die Berechnungsart geändert werden, sodass die Reserve weniger schnell wächst.
"Die laufenden Kapitalerträge reichen bei Weitem nicht aus, um diese Aufwendungen zu bestreiten", heißt es laut Handelsblatt in dem Bericht des BMF. Es sei beispielsweise nicht klar, wie viele Versicherer bereits jetzt ihre stillen Reserven anzapfen müssen, um die entsprechenden Rückstellungen zu bilden, oder ob sie diese noch aus dem operativen Ergebnis finanzieren können. Die entsprechende Verordnung solle so rechtzeitig kommen, dass die Versicherer noch für dieses Jahr mit Änderungen rechnen können. Details zur neuen Berechnungsmethode nennt die Zeitung aber nicht. (jb)
Kommentare
Provisionsdeckel
AntwortenGanz offensichtlich ist, dass das Lebensversicherungsrettungsgesetz LVRG ein vollkommener Fehlschlag ist, der nun durch Aktionismus auf dem Rücken der Makler und Kunden, die von unabhängigen Beratern bedient werden und sich nicht in der Ausschliesslichkeit der Liderlichkeit von Vorständen ( Versicherungen ) unterwerfen müssen ausgetragen wird. Ich war in der Ausschließlichkeit , und kenne die Vorgehensweise der Vertriebsvorstände und den nachgeschalteten Erfolgsverwaltern, die noch nie bei einem Kunden waren , aber jede Woche anrufen und danach fragen was denn noch eingereicht wird damit die Geschäftsstelle die vorgegebene Zielerfüllung schafft. Ob da noch unabhängig und bedarfsgerecht beraten werden kann und wird darf man getrost zur Diskussion stellen. Ich habe mich diesem Diktat dieser Ausschliesslichkeits - Schmarotzer entsagt und bin unabhängiger Makler geworden der im Auftrag des Kunden tätig ist. Nie wieder lasse ich mir von einem Vorstand vorschreiben was ich zu verkaufen habe. Die Provisonen wurden reduziert oder sind unverändert oder werden ratierlich ausbezahlt,nur der Aufwand und die Vorschriften sind nahezu jährlich deutlich gestiegen oder wie jetzt durch den europäischen Regulierungswahnsinn und die DSVGO stetig angewachsen. Kein anderer Berufsstand wird dazu verdonnert für die Vorgaben- und gesetzeskonforme geleistete Arbeit über viele Jahre hinweg durch Stornohaftzeiten von bis zu 8 Jahren und nun durch den Provisionsdeckel sogar evtl. bis zum Lebensende ( bin 58 Jahre ) die Früchte der geleiteten Arbeit genießen zu können. Es steht für mich außer Frage, dass geleistete Arbeit auch zeitnah entlohnt wird. Die ultralinke Neiddebatte , was der Fluchtpunkt oder die Keimzelle der ganzen Sache darstellt gibt die überwiegend linksorientierte Presse das nötige Futter. Die Kombination mit einer Stornoquote ist eine unrechtmäßige ja sogar sittenwidrige Vorgehensweise, denn wenn man beispielsweise in einer Firma für 100 MA eine bAV einrichtet und nach 2-3 Jahren wird die Firma wegen Managerfehlleistungen insolvent oder es wird wegen Kurzarbeit die bAV prämienfreigestellt führt das zu immensen Stornoquoten obgleich man als Makler auf diese Dinge keinerlei Einfluss hat oder hatte. Ebenso wenig Einfluss hat man wenn ein Kunde innerhalb der Stornohaftzeit seine Schwerpunkte in Sachen Kapitalanlage / Altersvorsorge ändert und Versicherungen des Konsums wegen kündigt oder prämienfreistellt. Das war zum Höhepunkt der Finanzkrise 2008 bei sehr vielen Unternehmen so. Mancher Makler wird sich falls er überhaupt noch am Markt ist mit Grauen daran erinnern. Durch diesen unvernünftigen scheinbaren Verbraucherschutz was dem Verbraucher gar nichts nutzt sondern den Versicherern kommt man langsam an den Punkt wo unsere deutsche Wirtschaftskultur allmählich aufgegeben wird, nämlich die bei uns übliche deutsche Vertragstreue wird wie in der EU zwischenzeitlich üblich nur noch zur Absichtserklärungen ohne bindende Wirkung verwässert. NO Bail Out ..... Dafür einen Makler der seinen Teil der Abmachungen lückenlos und korrekt erfüllt hat langfristig um seine Arbeit und Entlohnung zu bringen und haften zu lassen halte ich für rechtswidrig. Wie sich zeigt sind die Kosten der Versicherer nicht gesunken sondern sogar gestiegen, die Gehälter der Vorstände haben ebenfalls zugenommen. Der Kardinalfehler liegt aber an der Tatsache, dass die Versicherer seit 2008 durch drastisch reduzierte Aktienquoten , aus Angst den kompletten Kursgewinn bis heute verschlafen haben und dann versucht haben mit Staatsanleihen auch von sehr wackligen Staaten zu kaschieren. In der mangelhaften Anlagepolitik der Gesellschaften liegt das Problem. Dadurch, dass die Möglichkeiten nicht genutzt wurden haben die Gesellschaften geradezu vorsätzlich in Kauf genommen, dass Garantieerfüllungen und Überschüsse nicht erdient werden können. Gleichzeitig haben große Gesellschaften wie der Marktführer die ein LVRG begrüßt haben auf Aktionärsseite erhebliche Gewinne erzielt. Natürlich sind die Vorstände gemäß Aktiengesetz § 93 den Aktionären gegenüber verpflichtet, es zeigt aber auch, dass man bei entsprechender Anlagepolitik auch für die Versicherungskunden Gewinne hätte erzielen können. Ebenso sind die Vorstände verpflichtet Subventionstöpfe anzuzapfen da ist das LVRG zur Gewinnmaximierung für die Aktionäre gerade rechtzeitig verabschiedet worden. Hätte ein vernünftiger gut aufgeklärter Versicherungskunde eine Versicherung abgeschlossen, wenn man ihm klar gemacht hätte, dass er dadurch als "privater Gläubiger" dieser "insolventen" hochverschuldeten Länder ( Griechenland, Zypern usw... ) mit einem Teil seines Geldes haftet ? Sicher nicht, durch das LVRG wird nichts anderes gemacht als todkranke Unternehmen am Leben zu halten , was einer staatlich genehmigten Insolvenzverschleppung gleichgesetzt werden kann. Das ist schlichtweg verfassungswidrig ! Leider haben wir in unserem Land längst die Kontrolle im Inneren und auch an den Grenzen verloren. Verfassungsrichter, Richter und Staatsanwälte sind durch Parteizugehörigkeiten leider Teil des kollektiven Versagens.
uwe.heinz.hummel@t-online.de am 13.06.18 um 16:20