Schlechte Nachrichten für tausende Sparer der Sparkasse Nürnberg. Das Geldinstitut hat zu Ende September rund 21.000 Prämiensparverträge gekündigt, wie das "Handelsblatt" berichtet. Die Bank setzt damit gezielt ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom Mai um (Az. XI ZR 345/18) um, das Geldhäusern die Kündigung langjähriger Sparverträge mit vergleichsweise hohen Zinsen unter bestimmten Umständen erlaubt.

Dem Handelsblatt zufolge ist der Schritt des Nürnberger Instituts, das zu den 20 größten Sparkassen Deutschlands zählt, ein Signal dafür, dass Bankkunden bundesweit eine Kündigungswelle bei den lange massenhaft vertriebenen Prämiensparverträgen droht. Diese sind wegen der anhaltenden Niedrigzinsphase für Sparer attraktiver denn je, weswegen diese an ihnen festhalten: Bei diesen Prämien- oder Bonussparverträgen erhalten Kunden neben einem Grundzins auf die angesparte Summe eine Prämie den jeweils im betreffenden Jahr erzielten Zinsertrag, wobei diese Prämie jedes Jahr bis zu einer Höchststufe steigt. Eine feste Laufzeit gibt es nicht.

BGH: Kündigung bei Erreichen von höchster Prämienstufe ist ok
Bei den Verträgen der Nürnberger Sparkasse etwa erhalten die Kunden ab dem 15. Sparjahr die höchste Prämienstufe und damit 50 Prozent der in einem Jahr erzielten Zinsausschüttungen als Bonus. Die Sparkasse hatte Sparprodukte in dieser Form von 1993 bis Mitte 2007 verkauft und kündigte nun laut dem Handelsblatt diejenigen, bei denen Kunden mindestens einmal die Prämien-Höchststufe erhalten haben – genau für solche hat der BGH ein Kündigungsrecht der Banken anerkannt. 

Neben dem Nürnberger Geldinstitut haben laut der Wirtschaftszeitung rund ein Dutzend Sparkassen vor allem aus Ostdeutschland diese Produkte gekündigt, darunter die Sparkasse Leipzig und die Sparkasse Stendal aus Sachsen-Anhalt, die auch das oben erwähnte Urteil des BGH erstritten hatte. (jb)