Die Zahl der Allianz-Vertreter, die ihre Kunden zu Fonds beraten dürfen, ist seit Jahresbeginn um mehr als die Hälfte auf etwa 8.200 gesunken. Das geht aus einer Recherche von FONDS professionell ONLINE im "Register der vertraglich gebundenen Vermittler" der Finanzaufsicht Bafin hervor.

Was zunächst nach einem dramatischen Einbruch der Vertriebskapazität klingt, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als eher technisches Phänomen. Doch von vorne: Die Vertreter der Allianz wickeln ihr Investmentgeschäft, also die Vermittlung von Allianz-Global-Investors-Fonds, über die Fondsdepot Bank ab. Das Institut aus dem bayerischen Hof dient auch der Ergo als Haftungsdach. Vor rund einem Jahr hatte die Fondsdepot Bank der Bafin noch rund 21.800 vertraglich gebundene Vermittler gemeldet. Aktuell sind es nur noch etwa 10.500. Wie viele davon der Allianz und wie viele der Ergo zuzurechnen sind, ist dem Register nicht zu entnehmen.

Schuld ist die EU-Finanzmarktrichtlinie
Allein zum Stichtag 30. Juni 2018 meldete das Institut 12.181 Vermittler bei der Bafin ab. Mehr als 10.000 davon waren bereits seit 2016 als Vermittler der Fondsdepot Bank registriert – dabei handelt es sich mit Sicherheit um Allianz-Vertreter, denn die Ergo setzt erst seit dem Sommer 2017 auf eine Haftungsdachlösung (FONDS professionell ONLINE berichtete). Daher drängt sich der Schluss auf, dass zur Jahresmitte mehr als 10.000 Allianz-Vertreter ihr Fondsgeschäft aufgegeben haben.

Doch dieser Eindruck täuscht. Vielmehr hat Deutschlands größter Versicherer veranlasst, seine nebenberuflichen Vertriebler aus dem Register abzumelden, wie eine Sprecherin des Unternehmens erläutert. Als Grund nennt sie die EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II, die von Anlageberatern einen Sachkundenachweis verlangt. "Deshalb ändert sich der Status unserer Nebenberufsvertreter: Sie sind künftig im Fondsbereich Tippgeber der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG (ABV)", so die Sprecherin auf Anfrage von FONDS professionell ONLINE.

Kein Einfluss auf den Status der hauptberuflichen Vertreter
Für die Kunden ändere sich dadurch nichts: "Anlageberatung und -vermittlung für Kunden von Nebenberufsvertretern erfolgen wie bisher ausschließlich durch sachkundige Außendienstangestellte der ABV." Auf den Status der hauptberuflichen General- und Hauptvertreter der Allianz habe die Neuordnung keinen Einfluss: Rund 8.200 von ihnen seien nach wie vor bei der Bafin registriert. (bm)