Die Sparkasse Voigtland rudert zurück. Das öffentlich-rechtliche Geldinstitut hat Abstand von seinen Plänen genommen, Privatkunden ab einem Guthaben von 5.000 Euro einen negativen Zins in Höhe von 0,7 Prozent zu berechnen, wie die Tageszeitung "Freie Presse" berichtet.

Der Satz, der immerhin um 0,2 Prozentpunkte höher liegt als der "Strafzins", den Geldhäuser selbst für Einlagen bei der Europäischen Zentralbank (EZB) zahlen müssen, sollte rückwirkend ab dem 1. Februar 2020 für neu eröffnete Konten mit Ausnahme von Sparkonten gelten. Bestandskunden wären im Falle eines Kontowechsels ebenfalls betroffen gewesen. Doch nach massiven Protesten habe sich die Sparkasse Voigtland von diesem Vorhaben schnell wieder verabschiedet, schreibt die "Freie Presse".

Widerruf am selben Tag
Am Morgen des 6. Februar hatte die Zeitung die Minuszins-Pläne der Sparkasse offengelegt. Danach habe es so heftige Kritik gehagelt, dass die Zentrale des Instituts den Schritt bereits am Nachmittag desselben Tages zurücknahm. Zumindest vorerst ist das Vorhaben auf Eis gelegt. "Die weitere Entwicklung am Markt wird durch die Sparkasse Vogtland aufmerksam beobachtet", zitiert die "Freie Presse" aus einer Mitteilung des Geldinstituts.

Der Plan der Sparkasse hatte die Verbraucherzentrale Sachsen auf den Plan gerufen. Die Verbraucherschützer bezeichneten die geplante Erhebung des Verwahrentgelts als rechtswidrig und kündigten umgehend rechtliche Schritte an. Immerhin dürfe es nach einem Urteil des Landgerichtes Tübingen keine Doppelbelastung aus Kontoführungsgebühr und Strafzinsen geben. Die Sparkasse Vogtland war die erste Bank in Sachsen, die auch Kleinsparer mit einer "Strafabgabe" belegen wollte. (am)