Das Land Hessen wird zwei Milliarden Euro in die Helaba einbringen, wie die Nachrichtenagentur "Bloomberg" berichtet. Der Grund dafür ist, dass die Bankenaufsicht künftig veränderte Anforderungen an die Struktur des Eigenkapitals stellen wird. Während sich die Beteiligung des Landes an der Helaba dadurch erhöht, müssen sich die Sparkassen mit weniger Anteilen zufriedengeben.

Die zwei Milliarden Euro setzen sich zusammen aus einer Bareinlage in Höhe von 1,5 Milliarden Euro und 500 Millionen an zusätzlichem Kernkapital in Form einer Additional-Tier-1-Anleihe (AT1-Anleihe), die Hessen erwerben wird. Dies haben das Land und die Helaba "Bloomberg" zufolge am Montag (29.4.) bekanntgegeben. 

Hessens Anteil steigt voraussichtlich auf 30 Prozent 
Der Anteil des Landes Hessen an der Bank wird voraussichtlich von bisher acht Prozent auf 30 Prozent steigen. Die Beteiligung der Sparkassen in Hessen und Thüringen, die aktuell Mehrheitseigentümer sind, dürfte im Gegenzug von 69 Prozent auf 50 Prozent schrumpfen. Auch die anderen Miteigentümer der Landesbank werden voraussichtlich Anteile verlieren, schreibt "Bloomberg".

Bislang akzeptierte die Aufsicht stille Einlagen, die Hessen vor vielen Jahren über zwei milliardenschwere Förderprogramme als Eigenkapital eingebracht hatte. Das soll sich nun ändern. "Die Europäische Bankenaufsicht (EBA) überprüft regelmäßig Kapitalinstrumente", hieß es vom Land Hessen. Nach erneuter Prüfung vertrete die EBA nun die Auffassung, dass die Kapitaleinlagen des Bundeslandes "die aufsichtsrechtlichen Anforderungen aus formalen Gründen künftig nicht mehr erfüllen".

Helaba wird gestärkt
Die beiden Förderprogramme, mit denen Wohnungsbau und Kommunen unterstützt werden, gehen daher zurück an das Land. Als Ausgleich dient das geplante Paket aus Barmitteln und AT1-Anleihe. "Die Helaba wird noch ein bisschen stärker sein, als sie es jetzt schon ist. Denn durch das neue, nicht zweckgebundene Kapital kann sie sich noch besser entwickeln”, sagte der hessische Finanzminister Alexander Lorz (CDU).

Die Veränderungen sind mit allen Trägern und der Bank selbst abgestimmt. Bis zum Sommer müssen noch in unterschiedlichen Gremien Beschlüsse gefasst werden. Außerdem ist es erforderlich, dass der Landtag die Veränderungen mit dem Nachtragshaushalt 2024 berät. Dieser soll vor den Sommerferien beschlossen werden. Geplant ist, dass die Änderungen danach vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Behörden praktisch umgesetzt werden. (am/Bloomberg)