Der tiefe Fall des einst renommierten Containeranbieters P&R spitzt sich dramatisch zu – und bestätigt nun sogar schlimmste Befürchtungen. Zunächst hat das Amtsgericht München für vier der fünf insolventen P&R-Gesellschaften die regulären Insolvenzverfahren eröffnet. Danach aber explodierte die Bombe: Denn die bestellten Insolvenzverwalter deuteten im Umfeld an, dass sich hinter der Pleite ein veritabler, strafrechtlich relevanter Anlagebetrug verbergen könnte.

Den Verdacht, dass P&R ein Schneeballsystem betrieben hat, umschreibt Insolvenzverwalter Michael Jaffé so: "Die neu eingeworbenen Gelder wurden dazu genutzt, laufende Verbindlichkeiten aus Mietzahlungen und Rückkäufen gegenüber Altanlegern zu begleichen. Da erhebliche Zahlungen für Container geleistet wurden, die es gar nicht gab, standen auch keine Mittel zur Verfügung, um die Containerflotte weiter aufzubauen und so die Fehlmengen zu reduzieren“, heißt es in der Presseaussendung.

Nach Angaben der Insolvenzverwalter fehlen rund eine Million Frachtboxen. Gemäß der laufenden Verträge zwischen P&R und den Anlegern müssten wie bereits berichtet allerdings rund 1,6 Millionen Container vorhanden sein. Die tatsächlich verwaltete Containerflotte soll aber nur aus 618.000 Stück bestehen. Der Fehlbestand habe sich insbesondere seit dem Jahr 2007 "immer weiter vergrößert".

Ohne "Phantomcontainer" drohen herbe Verluste
So gesehen dürfte Anlegern nicht nur wegen der Insolvenz der P&R-Gesellschaften, mit denen sie bis zu deren Pleite Kauf-, Miet- und Rückkaufverträge geschlossen haben, ein enormer Vermögensschaden entstehen.

Hinzu kommt: Die Verwertung der laut Jaffé vorhandenen Container-Restbestände wird bei marktgerechter Kalkulation niemals derart hohe Erlöse erzielen, um sämtliche Forderungen der Investoren begleichen zu können. Ergo: Es droht ein erheblicher Verlust.

Forderungen können ab August angemeldet werden
Nachdem das Amtsgericht die Insolvenzverfahren eröffnet hat, können die Anleger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Es geht um "weit über 80.000 Forderungsanmeldungen“, heißt es in der Pressemitteilung. Die Investoren sollen Anfang August per Post die vorausgefüllten Formulare erhalten. Die Frist zur Forderungsanmeldung endet am 14. September 2018.

Die ersten Gläubigerversammlungen sind am 17. und 18. Oktober anberaumt. Sie werden in der Olympiahalle München stattfinden. Die Insolvenzverwalter erwarten, dass sehr viele der rund 54.000 betroffenen Anleger teilnehmen und persönlich anwesend sein werden. In den Versammlungen berichten die Insolvenzverwalter dann über die Verfahrensstände. Außerdem müssen einige Entscheidungen getroffen werden.

Gericht vergrößerte Gläubigerausschüsse
Das betrifft unter anderem die Zusammensetzung der Gläubigerausschüsse. Bis zu den Gläubigerversammlungen sind die vorläufigen Ausschüsse durch einen entsprechenden Gerichtsbeschluss weiter im Amt. Das Gericht hat die Ausschüsse um jeweils zwei Mitglieder erweitert. Die jetzigen Mitglieder der Gläubigerausschüsse müssen von Anlegern nicht gewählt werden. Sie können wie berichtet eine Vertretung ihres Vertrauens wählen.

Ein kniffliger Punkt, der wahrscheinlich noch zu lebhaften Diskussionen führen wird, ist die Frage, ob die Anleger Eigentümer der Container waren, insbesondere dann, wenn die Investoren von P&R Eigentumszertifikate erhalten haben. Für die Insolvenzverwalter steht unumstößlich fest, dass kein Anleger Eigentümer von Container, die von P&R verkauft wurden, ist. (ae)