Nicht zuletzt die vielen Meldungen von Anwälten im Internet verunsichern tausende Anleger, die von der Insolvenz dreier P&R-Gesellschaften betroffen sind. Darauf nehmen die vorläufigen Insolvenzverwalter Michael Jaffé und Philip Heinke in einer aktuellen Stellungnahme direkt Bezug: "Wir bitten betroffene Anleger darum, weiter Ruhe zu bewahren und sich von anderweitigen Verlautbarungen außenstehender Dritter, die oft nur ihr eigenes geschäftliches Interesse im Auge haben, nicht verunsichern zu lassen."

Die häufigste Investorenfrage betreffe das so genannte "Eigentumszertifikat" und ob es für die Anmeldung einer Forderung zur Insolvenztabelle notwendig sei. Darauf finden Jaffé und Heinke eine klare Antwort: "Auch wenn Anlegern kein Zertifikat vorliegt, können sie etwaige Ansprüche im Insolvenzverfahren geltend machen", erklären die Insolvenzrechtler. Die Zertifikate seien nur auf Anlegerwunsch ausgestellt worden, wobei über 90 Prozent darauf verzichtet hätten.

Komplexes Verfahren wird lange dauern
Vor kurzem wurden die vorläufigen Gläubigerausschüsse bestellt, deren Mitglieder in der Pressemitteilung jedoch nicht konkret genannt werden. Dieses Gremium kontrolliert die vorläufigen Insolvenzverwalter und ist in alle Entscheidungsprozesse eingebunden.

Allerdings ist die Bestandsaufnahme noch nicht abgeschlossen, die "angesichts der großen Zahl an Containern und der rechtlichen Komplexität der bestehenden Lieferungs- und Leistungsbeziehungen zwischen den einzelnen Gesellschaften noch einige Zeit in Anspruch" nehmen werde. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers sei zusammen mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung dabei, die vorhandenen Informationen und Zahlen aufzubereiten und zu analysieren.

Fortführung des Vermietungsgeschäfts essentiell
Vor allem warnen Jaffé und Heinke – wie vor zwei Jahren der zuständige Insolvenzverwalter des Containerverwalters Magellan – vor einer Störung des Geschäftsbetriebs, die die Vermietung der Container und die Mietzahlungen der Leasinggesellschaften beziehungsweise der Reedereien beeinträchtigen könnten. "Um Einnahmen zu erzielen, muss der Betrieb der Schweizer Gesellschaft (der P&R Gruppe; Anm.) weltweit und störungsfrei fortgeführt werden", betonen die Juristen.

Für die Anleger besteht zurzeit laut Jaffé und Heinke absolut kein Handlungsbedarf. Die Anmeldung von Forderungen sei erst nach Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens möglich. "Anleger werden gebeten, nach Möglichkeit auch ein Schreiben der Insolvenzverwaltung abzuwarten, mit dem ihnen wichtige Informationen und Hilfestellungen zum Ausfüllen der notwendigen Formulare übermittelt werden. Ein Verwertungskonzept könne erst nach Abschluss der Bestandsaufnahme und wirtschaftlichen Analyse entwickelt werden. (ae)