Eigentlich wollten sie nur ein paar Neuigkeiten kundtun und für Ruhe sorgen, erreicht haben dürften sie das Gegenteil. Denn in ihrer aktuellen Pressemitteilung machen die vorläufigen Insolvenzverwalter der P&R Gruppe sehr deutlich, dass die 54.000 Investoren der insolventen Containerfirma ihrer Meinung nach nicht Eigentümer der Container sind – der Fall Magellan lässt grüßen.

Aus einer Vielzahl rechtlicher Gründe sei bei P&R zurzeit jedenfalls fraglich, ob die Investoren das Eigentum an den finanzierten Containern haben. Damit nicht genug: "Eine Auseinandersetzung darüber, wer Eigentümer der Container ist, macht im vorliegenden Fall, in dem derart viele Schwierigkeiten bestehen und nur ein Bruchteil der verkauften Container tatsächlich noch vorhanden ist, wirtschaftlich für die Anleger keinerlei Sinn."

Container weg, Eigentum weg, Ex-Geschäftsführer verstorben
Diese Ansage ist für die Geldgeber ein schwerer Schlag. Die zweite Hiobsbotschaft in dem dreiseitigen Pamphlet: Unverändert sind eine Million Container, die es auf dem Papier gab, spurlos verschwunden. Die Investoren sollen wie berichtet rund 1,6 Millionen Transportboxen finanziert haben, die vorläufigen Insolvenzverwalter Michael Jaffé und Philip Heinke konnten aber nur 618.000 Stück ausfindig machen. "Zum jetzigen Zeitpunkt ist es unwahrscheinlich, dass es mehr Container sind", heißt es Nachfrage von FONDS professionell ONLINE. 

Die Bestandsaufnahme will das Duo schnellstmöglich abschließen und seine Berichte an das Amtsgericht München senden. Die Aufarbeitung wird dadurch verkompliziert, dass die beiden Geschäftsführer der deutschen Gesellschaften, die über mehr als zehn Jahre die Verantwortung trugen, beide verstorben sind. Dennoch: Ende Juli könnten laut Jaffé die Insolvenzverfahren eröffnet werden.

Danach sollen die Container zügig verkauft werden. "Wir gehen davon aus, dass die Anleger mit einer koordinierten Verwertung im Insolvenzverfahren einverstanden sind, da dies die einzige Möglichkeit ist, ihren Schaden so gering wie möglich zu halten", erklären Jaffé und Heinke. Von einem Notverkauf könne aber keine Rede sein, heißt es auf Nachfrage.

Bei den Verantwortlichen ist nicht genug zu holen
Positiv ist in diesem Zusammenhang, dass die Familie Roth ihre Anteile an der P&R Equipment & Finance Corp. in der Schweiz, über die das operative Containergeschäft läuft, an die deutschen P&R-Gesellschaften verpfändet haben. Damit haben die deutschen Insolvenzverwalter indirekt eine gewisse Kontrolle über Schweizer Gesellschaft, in der seit einigen Wochen ein Wirtschaftsprüfer als bestellter Verwaltungsratspräsident die Geschäfte führt. Die P&R in der Schweiz ist auch zu etwa einem Drittel an der Leasinggesellschaft Blue Sky beteiligt.

Last but not least warten die vorläufigen Insolvenzverwalter noch mit einer schlechten Nachricht auf, mit der viele Investoren bereits gerechnet haben dürften: "Angesichts des enormen Schadens im Milliardenbereich wird das Vermögen der etwaig verantwortlichen Personen nicht ausreichen, um sämtliche Ansprüche auch nur ansatzweise zu befriedigen." Daraus ziehen Jaffé und Heinke allerdings einen nicht ganz uneigennützigen Schluss. "Es macht daher wirtschaftlich wenig Sinn, wenn die Anleger hier selbst aktiv werden", meinen sie.

Spitzen gegen Anleger und deren Advokaten
Was dahinter steckt: Die Insolvenzverwalter wollen eine möglichst große Masse bilden, weil damit auch ihre Vergütung steigt. Wenn die Anleger aber außerhalb der Insolvenzverfahren Forderungen durchsetzen und vollstrecken, wird der Kuchen für die Insolvenzverwalter nicht nur kleiner. Es droht ihnen sogar, dass die Verantwortlichen selbst in die Insolvenz gehen. Natürlich haben Investoren das Recht, gegen die Eigentümer und handelnden Personen bei P&R vorzugehen. Die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit steht auf einem anderen Blatt.

Jaffé und Heinke fordern die Investoren erneut auf, Ruhe zu bewahren. Nach der Eröffnung der Insolvenzverfahren werden sie Post mit aktuellen Informationen und der Aufforderung, ihre Forderungen anzumelden, bekommen. Die Anleger hätten dafür genügend Zeit, versichern die Juristen.

Die Unterstützung durch Anlegeranwälte halten die Insovenzverwalter für nicht unbedingt notwendig. Denn: "Die Insolvenzverwalter werden den Anlegern, deren Verträge infolge der Insolvenz im eröffneten Insolvenzverfahren nicht erfüllt werden können, insbesondere mitteilen, welche möglichen Schadenersatzforderungen sich aus den Systemen der insolventen Gesellschaften ergeben, um damit in einem ersten Schritt eine Anmeldung zur Tabelle zu erleichtern." (ae)