Der Immobilien-Asset-Manager und Fondsinitiator Publity hat per Pflichtmitteilung darüber informiert, dass er eine fällig gewordene Zinszahlung nur verspätet wird bedienen können. 2020 hatte das Unternehmen eine 100 Millionen Euro umfassende und fünf Jahre laufende Anleihe begeben, die jährlich zum 19. Juni mit 5,5 Prozent verzinst werden sollte.

2022 wurde die Laufzeit der auf ihren Inhaber lautenden Schuldverschreibungen um zweieinhalb Jahre verlängert und ist nunmehr am 19. Dezember 2027 fällig. Im Gegenzug wurde der Zinsanspruch der Anleihegläubiger von 5,5 auf 6,25 Prozent mit Wirksamkeit ab dem 19. Juni 2023 angehoben.

Publity will keinen Kündigungsgrund schaffen
Die Auszahlung der Zinsen solle "innerhalb der nächsten Tage erfolgen" teilt Publity mit. Laut Anlagebedingungen hat das Unternehmen 30 Tage Zeit, bevor der Verzug einer Zinszahlung einen Kündigungsgrund darstellt. Publity werde "die säumige Zinszahlung pünktlich in der eingeräumten Frist" zahlen, teilt das Unternehmen mit.

Zur Begründung heißt es, dass es zu "erheblichen Verzögerungen bei Zahlungseingängen" gekommen sei. Aktuell würden jedoch die notwendigen liquiden Mittel im Konzern bereitgestellt und "innerhalb der nächsten Tage" ausgezahlt werden. (tw)