Ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom Mai zu sogenannten Prämiensparverträgen hat zu eine wahre Kündigungswelle losgetreten. Mehr als 40 Sparkassen haben angefangen, Kunden entsprechende Briefe mit der Information zu schicken, dass sie die Angebote einstampfen werden. Darunter sind auch einige Sparkassen im Ruhrgebiet, wie die Nachrichtenagentur dpa unter Berufung auf eine Umfrage der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung" (WAZ) berichtet. 

Demnach seien die Sparkasse Vest im Kreis Recklinghausen und die Sparkasse Mülheim an der Ruhr die Vorreiter. Ein Sprecher der Mülheimer Sparkasse bestätigte der dpa, dass sein Geldinstitut in der vergangene Woche insgesamt 5.327 Prämiensparverträge gekündigt habe. Die Sparkasse Vest habe laut Angaben eines Sprechers bereits im Juli erste Kündigungen versandt. Betroffen seien rund fünf Prozent aller Verträge. Die Umfrage der "WAZ" habe aber ergeben, dass die meisten Sparkassen im "Revier" noch zögerten, Kunden die aus ihrer Sicht lukrativen Sparverträge zu kündigen.

Die betroffenen Verträge sehen neben einer variablen marktüblichen Verzinsung des Sparguthabens die Zahlung eines Zinsbonus in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes der im jeweils abgelaufenen Sparjahr erbrachten Beiträge vor. Die Bonushöhe stieg laut Vereinbarung bis zu einem Höchstzins, der nach einigen Jahren erreicht war. Im konkreten Fall des BGH-Urteils waren es 15 Jahre. In den Niedrigzinszeiten wurden diese Zahlungen so hoch, dass sie für die Banken zur Belastung wurden, derer sie sich entledigen möchten. Genau das erlaubt der BGH. Einzige Voraussetzung: Die höchste Bonus-oder Prämienstufe musste bereits erreicht sein. 

Sparkasse Heidelberg gibt Unterlassungserklärung ab
Ist dieses Urteil für Sparkassen von Vorteil, bereitet ihnen eine Untersuchung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg keine Freude. Diese hat bei insgesamt 31 Banken Klauseln in langfristigen Sparverträgen wie den Prämiensparprodukten gefunden, die ihrer Ansicht nach unzulässig sind. Die Kunde würden dadurch zu geringe Zinsen für Guthaben erhalten, im Schnitt seien diesen 2.092 Euro entgangen.

Die Sparkasse Heidelberg hat nun darauf reagiert: Sie hat laut einer Meldung des "Mannheimer Morgen" nach einer Abmahnung der Verbraucherschützer eine Unterlassungserklärung abgegeben und sich verpflichtet, die Klauseln nicht mehr zu verwenden. Die Finanzaufsicht Bafin, zu deren Aufgaben auch der Verbraucherschutz gehört, schweigt bislang übrigens zu dem Thema. Laut der Mannheimer Zeitung "beobachte sie das Ganze". (jb)