Die Sparkasse Köln Bonn kündigt 38.000 Kunden ihre Konten, weil sie den aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht zugestimmt haben. Dies berichten diverse Medien, darunter der "WDR". Die Kündigungen sollen zum 31. März dieses Jahres rechtswirksam werden, sofern die Betroffenen bis zu diesem Termin nicht doch noch einwilligen.

Banken und Sparkassen passen ihre AGB bei Bedarf immer wieder einmal an. Lange Zeit gingen die Institute davon aus, dass Kunden mit den Änderungen einverstanden sind, wenn sie nicht ausdrücklich widersprechen. Seit der Bundesgerichtshof (BGH) am 27. April 2021 zu einer überraschenden Entscheidung kam, die später als "Gebühren-Urteil" bekannt wurde (Az.: XI ZR 26/20), ist eine solche "stillschweigende Zustimmung" jedoch nicht mehr möglich. 

Aktiv Einwilligung einholen
Stattdessen sind Banken und Sparkassen dazu verpflichtet, die Einwilligung der Kunden zu den angepassten AGB aktiv einzuholen. Das ist wichtig, zumal in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Preise und Kostenmodelle geregelt werden.

Die Sparkasse Köln Bonn habe in Aussicht gestellt, die Konten nach der Kündigung noch einen Monat als "neues Kontomodell" weiterzuführen, berichtet der "WDR". Nutzt ein Kunde sein Konto, soll dies als aktive Zustimmung gelten. Wird das gekündigte Konto innerhalb dieser Frist nicht genutzt, wird es geschlossen. 

Auch bei anderen Instituten fehlt die Zustimmung
Bei der Kreissparkasse Köln und der Volksbank Köln Bonn fehlt zum Teil ebenfalls die Zustimmung von Kunden zu geänderten AGB, so der "WDR". Dies sei aber lediglich bei etwa einem Prozent der Kundschaft der Fall. Bei der Sparkasse Köln Bonn machen die 38.000 Betroffenen nach Angaben der Tageszeitung "Bonner Generalanzeiger" hingegen rund fünf Prozent der Klientel aus. (am)