Die VR Bank Rhein-Neckar in Mannheim hat sich in die Reihe der Genossenschaftsbanken gestellt, die von Kunden ein "Verwahrgeld" auf Guthaben fordern. Betroffen sind nach einem Bericht der Zeitung "Mannheimer Morgen“ Firmen- und institutionelle Kunden. Ab welchem Guthaben die Gebühr anfällt und wie hoch diese sein wird, ist laut dem Bericht aber noch unklar. Im Gespräch seien Mindestbestände von 500.000 Euro. Zuerst aber müsse die elektronische Datenverarbeitung umgestellt werden. Für "Verwahrentgelt" sei sie bisher nicht programmiert. Privatkunden bleiben von diesem Schritt aber verschont – zumindest vorerst.

Somit hat eine weitere Volks- & Raiffeisenbank vor den Kosten für Termingeldanlagen kapituliert, die sie bei der Europäischen Zentralbank (EZB) entrichten muss. Hohe Barbestände von Kunden werden zunehmend zur Belastung für die Banken. Hinzu kommt, dass das bewährte Geschäftsmodell, mehr Zinsen für Kredite zu verlangen als den Kunden für Spareinlagen zu zahlen, in Zeiten der Niedrigzinsen nicht mehr funktioniert. Dazu kommen höhere Kosten, um Regularien der Aufseher zu erfüllen. Geldverdienen wird in der Branche immer schwieriger.

Die Bank prüft dem Artikel zufolge zudem "Gebührenanpassungen". Dienstleistungen für die Girokonten – Überweisungen oder Einzahlen von Bargeld – könnten künftig mehr kosten. Die Preise sollen "fair und angemessen" sein, erklärt Vorstand Michael Düpmann. Schon Ende 2016 hatte die VR Bank Rhein-Neckar die Mieten für Schließfächer erhöht. Eine gute Nachricht hat die Bank aber auch in petto: Das Filialnetz werde nicht weiter ausgedünnt.

Auch die Kreissparkasse Köln wird private Kunden – anders als die regional mit ihr konkurrierende Stadtsparkasse Köln-Bonn – vorerst nicht extra zur Kasse bitten. Wie die Genossenschaftsbank hält auch die Kreissparkasse seit Jahresbeginn bei rund 200 institutionellen und gewerblichen Kunden, die mehr als zwei Millionen Euro bei dem Institut parken wollen, die Hand auf. (jb)