Immer mehr Banken und Sparkassen wälzen den negativen Einlagenzins der Europäischen Zentralbank (EZB) in Höhe von 0,5 Prozent auf ihre Kunden ab. Die Institute sprechen zwar nicht von Strafzinsen, sondern von "Verwahrentgelten" – für Sparer läuft es aber auf dasselbe hinaus. "Verwahrentgelte" werden mittlerweile nicht mehr nur bei Tages- und Festgeldkonten fällig, sondern immer häufiger sogar für Girokonten erhoben, berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ). Sowohl Kunden großer Institute wie Comdirect als auch Kunden kleinerer Geldhäuser sind betroffen.

Verbraucherschützer haben vor einer solchen Entwicklung gewarnt – jetzt wird es ihnen zu bunt: Sie wollen mit Abmahnungen und Klagen gegen die Strafzinsen vorgehen. Notfalls ziehe man bis vor den Bundesgerichtshof, erklärte Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, gegenüber der FAZ. Die Argumentation der Verbraucherschützer: Nehmen Banken eine Kontoführungsgebühr, ist damit das Verwahren des Geldes bereits abgegolten. Mit einem zusätzlichen "Verwahrentgelt" würden Banken unzulässigerweise doppelt abkassieren.

Sachsen geht voran, Ba-Wü zieht nach
Die Verbraucherzentrale Sachen macht der Zeitung zufolge den Anfang. Sie wolle rechtliche Schritte gegen die Sparkasse Vogtland im sächsischen Plauen einleiten. Diese hatte geplant, ab dem 1. Februar Strafzinsen für Girokonto-Guthaben über 5.000 Euro zu verlangen, ruderte aber zurück. Auch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg macht Ernst. "Wir werden das an zwei, drei oder vier Instituten in unterschiedlichen Regionen durchexerzieren, möglicherweise braucht man auch eine höchstrichterliche Klärung", so Nauhauser in der FAZ.

Die Verbraucherschützer stützen sich auf ein Urteil des Landgerichts Tübingen aus dem Jahr 2018 (Az.: 4 O 225/17). Die Richter hatten am Beispiel der Volksbank Reutlingen entschieden, dass eine Bank kein "Verwahrentgelt" nehmen darf, wenn sie bereits eine Kontoführungsgebühr verlangt. Ob sich andere Richter diesem Urteil anschließen und was das beispielsweise für Girokonten ohne Kontoführungsgebühr bedeutet, wird sich zeigen. (fp)