Das Parken von Geld auf Konten bei der European Bank for Financial Services (Ebase) wird für viele Kunden teurer. Die Fondsplattform vereinheitlicht ab dem 1. April ihre Bedingungen für sogenannte Verwahrentgelte: Künftig fordert sie sowohl von neuen wie auch von langjährigen Kunden 0,5 Prozent für Beträge auf dem Wertpapier-Verrechnungskonto, die oberhalb eines Freibetrages von 10.000 Euro liegen. Das geht aus einem Kundenanschreiben hervor, das FONDS professionell ONLINE vorliegt. Die "Strafzinsen“ werden aber erst nach einer Frist von 30 Tagen fällig. 

Der Schritt ist eine Reaktion auf das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom April 2021 zu unwirksamen Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Banken, wenn diese sich der sogenannten "Zustimmungsfiktion" bedient hatten: Wenn Kunden nicht ausdrücklich protestierten, gaben sie ihr Okay. Nun müssen sich die Geldinstitute bei AGB-Änderungen grünes Licht von Kunden geben lassen – das macht die in München ansässige Gesellschaft nun nachträglich.

Strafzins ab 1.000 Euro
Die Details des Schrittes: Die Fondsplattform hatte nach Angaben eines Sprechers seit vergangenem August nur von Personen, die erst seit dem 1. Mai 2021 Neukunden waren, ein Verwahrentgelt von 0,5 Prozent erhoben, mit denen sie ihre eigenen Kosten für das Lagern von Geld bei der Europäischen Zentralbank auf die Anleger abwälzt. Diese Zustimmung konnte sie schließlich direkt bei Vertrags-Neuabschluss einholen.

Langjährige Kunden hatte die Ebase wegen des BGH-Urteils dagegen geschont, obwohl seit 2021 eigentlich ein Verwahrentgelt von 1.000 Euro vorgesehen war – nachdem 2020 ursprünglich sogar 100.000 Euro festgelegt worden waren. Nun soll auch für die Alt-Kunden der 10.000-Euro-Freibetrag gelten. Die ehemaligen Kunden der Augsburger Aktienbank, deren Wertpapiergeschäft die Ebase übernommen hatte, sind von den neuen Bedingungen nicht betroffen: Bei den von der Ebase migrierten Depots sind nach Angaben eines Sprechers bereits vorher Änderungen bei den AGBs vorgenommen worden.

Comdirect schließt sich Mutterkonzern an
Die übrigen Fondsplattformen haben bislang, soweit zu sehen, keine Änderungen an ihren Konditionen für Verwahrentgelte vorgenommen – mit Ausnahme der Comdirect. Die Commerzbank hatte die Grenze für Negativzinsen im vergangenen Frühjahr auf 50.000 Euro gesenkt. Die Online-Marke der Bank zog später nach und verlangt nun ebenfalls 0,5 Prozent auf Beträge oberhalb von 50.000 Euro statt wie zuvor oberhalb von 250.000 Euro. Die Fondsdepot Bank, die in diesem Jahr von der Ebase-Mutter FNZ übernommen wird, wird erst ab Februar die Hand aufhalten: Die "Strafzins"-Schwelle liegt zunächst bei 100.000 Euro, allerdings kann die Plattform die Schwelle jederzeit auf nur 5.000 Euro senken. (jb)