Immer mehr Geschäfts- und Volksbanken sowie Sparkassen verlangen von Privatkunden ab einer bestimmten Summe auf dem Konto als "Verwahrentgelt" oder "Guthaben-Gebühr" kaschierte Strafzinsen. Auch Kunden von Fondsplattformen, die dort ihre Portfolios lagern und gleichzeitig ein Geldkonto haben, bleiben davon nicht mehr verschont. Die Mehrheit der in Deutschland aktiven Plattformen fordert inzwischen eine Gebühr, der Rest verfolgt die Entwicklung mit großem Interesse – Strafzinsen sind also nicht explizit ausgeschlossen, wie eine Blitzumfrage von FONDS professionell ONLINE zeigt.

Die in Luxemburg ansässige Moventum machte zu dem Punkt keine Angaben. Die Fondsdepot Bank und die Fidelity-Fondsbank FFB sind auskunftsfreudiger: "Auch wir als FFB beobachten, wie das Wettbewerbsumfeld auf das Thema Negativzinsen durch die Deutsche Bundesbank reagiert und prüfen verschiedene Optionen", heißt es aus Kronberg. Die im bayerischen Hof ansässige Fondsdepot Bank äußert sich ähnlich. "Aktuell ist keine Einführung von negativen Zinsen geplant. Wir beobachten den Markt genau, denn hohe Einlagen sind nicht in unserem Interesse." Vielmehr würden die Vertriebspartner daran arbeiten, das geparkte Kapital der Kunden gemeinsam mit ihnen sinnvoll in Fonds und ETF zu investieren.

DAB und Comdirect gaben Startschuss
Die übrigen vier in Deutschland maßgeblichen Fondsplattformen dagegen haben bereits in den vergangenen sechs Monaten Verwahrentgelte eingeführt, mit denen sie die Gebühren für Einlagen bei der Europäischen Zentralbank in Höhe von 0,5 Prozent pro Jahr an Kunden weitergeben. Den Anfang machten zu Jahresbeginn die DAB BNP Paribas und die Comdirect. Die DAB verlangt eine solche Gebühr, wenn die Euro-Einlagen des Kunden mehr als 15 Prozent des "Gesamtvermögens" ausmachen. Dieses wiederum setzt sich aus der Summe der Euro-Konten und des Depotwerts bei der DAB zusammen.

Die Comdirect fordert von nur von Neukunden grundsätzlich seit dem 17. Januar Gebühren in Höhe von 0,5 Prozent p.a. ab einem Freibetrag von 250.000 Euro – mit Bestandskunden werden gegebenenfalls individuelle Vereinbarungen getroffen. Diese Regeln gelten auch für Verbraucher, die im Rahmen des Plattformgeschäfts von Beratern betreut werden, wie eine Sprecherin gegenüber der Redaktion erklärt. Die European Bank for Financial Services (Ebase) und ab Juli auch die Augsburger Aktienbank (AAB) haben "Strafzinsen" von 0,5 Prozent ab einem Freibetrag von 100.000 Euro vorgesehen. (jb)