Im Rahmen einer neuen Dienstvereinbarung stehen bei der LBBW ab sofort bis zu 15 Tage pro Kalenderjahr für mobiles Arbeiten im Ausland zur Verfügung, wie ein Sprecher der Landesbank gegenüber" Bloomberg News" bestätigte. Das Kontingent könne am Stück oder verteilt über das Jahr genutzt werden. Als Ziele dürfen Länder des Europäischen Wirtschaftsraums – also die Staaten der Europäischen Union (EU), Liechtenstein, Island und Norwegen – sowie die Schweiz gewählt werden.

Voraussetzung für das Homeoffice im Ausland, auch Workation genannt, ist eine Genehmigung durch die Personalabteilung, welche die jeweiligen Anträge mit der Abteilungsleitung bespricht. So müsse unter anderem Art und Inhalt der Tätigkeit für mobiles Arbeiten geeignet sein, so die Bank. 

Mit der Regelung, die mit dem Personalrat geschlossen wurde, will die LBBW eigenen Angaben zufolge die Zufriedenheit in der Belegschaft weiter erhöhen und zugleich ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern. Das deckt sich mit Aussagen von Daniel Lafrentz, Director beim Berater PwC. Unternehmen müssten heute gute Gesamtangebote an bestehende und auch an potenzielle Mitarbeiter machen, um im "War for Talent" – also dem Ringen um die besten Köpfe – zu bestehen, sagte er vor kurzem zu Bloomberg.

Die LBBW schließt sich mit ihrem neuen Angebot einem Trend in der deutschen Bankenbranche an:

  • Bei der BayernLB ist Workation bereits seit August in ausgewählten EU-Staaten möglich. Pro Jahr stehen bis zu 20 Tage zur Verfügung, wobei maximal 10 Tage am Stück genommen werden dürfen.
  • Die BayernLB-Tochter DKB erlaubt sogar 30 Tage im Jahr, ebenfalls begrenzt auf Länder in der EU.
  • Bei der DZ Bank können Mitarbeiter in Ausnahmefällen bis zu 18 Tage pro Jahr aus dem EU-Ausland arbeiten, sofern die Führungskraft zustimmt.

Weitere Banken beschäftigen sich mit dem Thema, darunter die Helaba. Die Dekabank kündigt bereits an, eine Regelung einführen zu wollen. "Wir werden auch das Arbeiten im Ausland anbieten", sagte Kalliopi Minga, die Strategie und Personal bei der Deka leitet, vor kurzem im Bloomberg-Interview. Allerdings müssten erst noch Details abgeklärt werden, um beiden Seiten größtmögliche Sicherheit zu bieten. Es gehe dabei unter anderem um arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen. (mb/Bloomberg)