Union Investment verneint, dass Käufer des offenen Immobilienfonds Uniimmo: Wohnen ZBI Anspruch auf Schadensersatz haben, wie der Asset Manager gegenüber "Bloomberg" erklärte. Zuvor hatte eine Rechtsanwaltskanzlei am Mittwoch (18.9.) mitgeteilt, sie habe am Landgericht Tübingen eine Klage wegen Falschberatung gegen die Volksbank Böblingen eingereicht, die einer Frau den Fonds verkauft habe. 

Zur Erinnerung: Ende Juni sackte der Nettoinventarwert des milliardenschweren Uniimmo: Wohnen ZBI an einem Tag um 16,7 Prozent ab. Damit wurde auf einen Schlag sämtliche Performance zunichte gemacht, die seit Auflage des Fonds im Juli 2017 erwirtschaftet worden war. Dadurch haben Anleger auf dem Papier hohe Verluste gemacht, die sie über eine Schadensersatzklage wettmachen wollen. Grund war eine Neubewertung des Portfolios, die angesichts drohender Liquiditätsprobleme nötig geworden war. 

Verkaufsberatung ordnungsgemäß
"Nach unserer Rechtsauffassung begründet die Sonderbewertung beim Uniimmo: Wohnen ZBI keinen Anspruch auf Schadensersatz, weder gegenüber der Bank noch gegenüber Union Investment beziehungsweise der ZBI Fondsmanagement", erklärte Union Investment. Die DZ-Bank-Tochter geht nach eigenen Angaben davon aus, dass die Verkaufsberatung anhand der für den Vertrieb des Fonds erforderlichen Unterlagen ordnungsgemäß durchgeführt und dokumentiert worden ist.

"Wir können nachvollziehen, dass die Anleger des Uniommo: Wohnen ZBI mit der aktuellen Wertentwicklung unzufrieden sind", erklärte Union Investment. Die Sonderbewertung sei notwendig gewesen, "um den aktuellen Marktbedingungen gerecht zu werden und im Sinne unserer Anleger Liquidität bereit zu stellen, um die vorliegenden Rückgabewünsche weiterhin erfüllen zu können". Die Volksbank Böblingen wollte gegenüber "Bloomberg" keinen Kommentar abgeben und erklärte lediglich, eine Klage liege ihr aktuell nicht vor. (Bloomberg/jb)