Carsten Maschmeyer hat einen Prozess wegen angeblicher Beratungsfehler gegen die internationale Anwaltskanzlei Clifford Chance verloren. Das Landgericht Frankfurt am Main wies eine Klage des AWD-Gründers gehen die Kanzlei und die Partnerin Daniela Weber-Rey ab, wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) unter Berufung auf eine Gerichtssprecherin meldet. Allerdings könnte der Streit dennoch weitergehen.

Maschmeyer, damals Chef des Finanzvertriebes AWD, wollte vor rund neun Jahren mit juristischer Unterstützung von Clifford Chance den Mitbewerber MLP übernehmen. Sein Ziel war die Gründung eines Großvertriebs aus AWD und MLP. Daher hatte Maschmeyer zusammen mit Partnern MLP-Aktien aufgekauft. Im August 2008 gab er bekannt, dass er Zugriff auf 26,74 Prozent der MLP-Aktien hätte. Das Vorhaben scheiterte letztlich aber.

Maschmeyer habe selbst Nicht-Meldung veranlasst
Der Unternehmer musste wegen einer unterlassenen Ad-hoc-Mitteilung über die Größe seines Aktienpaketes an MLP dem Wieslocher Konzern knapp 1,5 Millionen Euro zahlen. Um einen Beratungsfehler im Zusammenhang mit der versäumten Meldung, die ihm auch Ärger mit MLP einbrachte, dreht sich der Rechtsstreit mit der Kanzlei.

Denn diese betont seit Bekanntwerden der Vorwürfe gegen sie im Jahr 2015, dass Maschmeyer auf eigene Faust entschieden habe, das Überschreiten eines bestimmten Schwellenwerts nicht zu melden. "Die Position von Herrn Maschmeyer war für uns von Anfang an nicht rechtlich nachvollziehbar. Er wollte uns für etwas verantwortlich machen, das in der Konsequenz seines eigenen Verhaltens lag", sagte Uwe Hornung, Partner von Clifford Chance, der FAZ. Und führte weiter aus: "Nachdem die zuständige Kammer des Landgerichts nun nach sorgfältiger Befragung beider Parteien zu den damaligen Mandatsumständen zu ihrer Entscheidung gekommen ist, sehen wir unsere Sichtweise bestätigt und hoffen, dass damit das Thema erledigt ist."

Maschmeyer-Anwalt rät zur Berufung
Doch der Streit geht offenbar weiter. "Das Gericht hat die anwaltliche Pflichtverletzung von Clifford Chance ausdrücklich bestätigt. Dies ist umso gravierender, da diese Kanzlei von Herrn Maschmeyer ein Millionen-Honorar bekommen hat, um ihn fehlerfrei zu beraten", sagte dessen Anwalt Bernd-Wilhelm Schmitz der Zeitung. "Die Meinung des Gerichts, dass unserem Mandanten allerdings dadurch kein Schaden entstanden wäre, ist nicht nachvollziehbar. Daher werden wir unserem Mandaten empfehlen, Berufung einzulegen." (jb)