Ob Schließung von Zweigstellen, Abbau von Bankautomaten, Kündigungen von Sparverträgen oder zu wenig gezahlte Zinsen: Die Sparkassen geraten seit einigen Jahren immer wieder in die Kritik. Die Verbraucherzentralen Bayern, Brandenburg und Hessen haben nun ein Rechtsgutachten erstellen lassen und fordern auf dessen Basis per Gesetz bessere Bedingungen für die Kunden der Institute. 

"Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass verbraucherschützende Vorgaben in den Sparkassengesetzen der Länder möglich sind, wenn die Landespolitik es will", erklären die drei Verbraucherzentralen in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Wichtig zu wissen: In Hessen und Bayern stehen im Herbst dieses Jahres Landtagswahlen an, in Brandenburg im Herbst 2024.

Sparkassengesetze anpassen
Auf der Grundlage des Rechtsgutachtens, das die drei Verbraucherzentralen bei dem Verwaltungswissenschaftler Janbernd Oebbecke in Auftrag gegeben haben, appellieren sie an die Bundesländer, ihre Sparkassengesetze anzupassen. Auf diese Weise soll für Kunden mehr Verbraucherschutz erreicht werden.

Eine Kernforderung der Verbraucherzentralen: Im Sinne einer Grundversorgung soll die Mindestanzahl und die Verteilung von Filialen, die mit Personal besetzt sind, gesetzlich bestimmt werden. Dasselbe soll für Geldautomaten gelten. So wie viele Banken dünnen die Sparkassen ihr Filialnetz seit Jahren aus. Zerstörte Geldautomaten werden häufig nicht ersetzt. Beide Faktoren erschwerten gerade auf dem Land den Zugang zu Bankdienstleistungen und Bargeldversorgung, kritisieren die Verbraucherschützer. Schließlich nutze nicht jeder Kunde das Online-Banking.

Einlagen verzinsen
Zudem sollen die Sparkassen dazu verpflichtet werden, Einlagen von Verbrauchern in Höhe der gesetzlichen Einlagensicherung anzunehmen und zu verzinsen. Damit möchten die Verbraucherschützer sicherstellen, dass die Institute die jüngsten Leitzinserhöhungen der Europäischen Zentralbank (EZB) auch an ihre Kunden weitergeben, statt Kundenguthaben weiterhin nicht zu verzinsen. 

Insgesamt erkennt Verwaltungswissenschaftler Oebbecke in seinem Gutachten Spielräume für den Verbraucherschutz in den Sparkassengesetzen der Bundesländer. Verbraucherschützende Vorgaben fielen bislang "eher bescheiden aus", schreibt der emeritierte Professor der Westfälischen Wilhelms-Universität (WWU) Münster. (am)