Die Bankenaufsicht Bafin will das sogenannte Video-Ident-Verfahren sicherer machen und hat deshalb klare Regeln für alle von ihr beaufsichtigten Institute festgelegt. Sie sollen verhindern, dass über das Verfahren zum Beispiel Kriminelle unter Vortäuschung einer falschen Identität ein Bankkonto eröffnen.

Mit dem Video-Ident-Verfahren lassen sich zum Beispiel Bankkonten im Internet eröffnen – ein Call-Center-Mitarbeiter prüft dann den Personalausweis eines Kunden mittels Webcam. Die Technologie löst zunehmend das frühere Postident-Verfahren ab, bei dem ein Mitarbeiter in der Postfiliale die Ausweisprüfung übernahm.

Mit Schulungen und strengen Vorgaben für das Verfahren will die Bafin vor allem Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und andere Straftaten bekämpfen. Die Bankenaufsicht schreibt nun zum Beispiel explizit vor, dass Call-Center-Mitarbeiter regelmäßige Schulungen erhalten müssen, dass sie in zugangsgesicherten Räumen sitzen und die Leitungen für die Videotelefonate komplett verschlüsselt sein müssen.

Nicht nur Banken bekommen neue Regeln
Die Bafin veröffentlichte ihr neues Rundschreiben zu den Anforderungen an die Nutzung von Videoidentifizierungsverfahren am vergangenen Montag. Darin richtet sie sich ausdrücklich nicht nur an Banken, sondern ebenso an Versicherungen und viele weitere Unternehmen, für die das Video-Ident-Verfahren relevant sein kann.

Abgerückt sind die Aufseher allerdings von der Idee der sogenannten Referenzüberweisung. Dabei hätten die Anbieter einen kleinen Betrag auf das Konto des Antragstellers überweisen müssen, um zu prüfen, ob der Person das angegebene Konto tatsächlich gehört. (fp)