Die Nachricht vonseiten der Europäischen Kommission kam Mitte August überraschend. Die Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen in der Anlageberatung, Vermögensverwaltung und der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten wird bereits ab August 2022 verpflichtend sein. Ursprünglich war der Oktober 2022 als wahrscheinlicher Starttermin genannt worden. 

Die Berater haben also früher als erwartet neue Aufgaben: Sie müssen bei der Analyse der in Betracht kommenden Produkte auch Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen. In der Kundenanalyse, bei Wertpapieren unter dem Schlagwort WpHG-Bogen bekannt, müssen Kunden außer zum gewünschten Anlagezeitraum, zu ihren Präferenzen und ihrer Risikotoleranz nun auch zu "jeglichen" Nachhaltigkeitspräferenzen befragt werden. 

Welche Produkte sind nachhaltig?
Ferner müssen Berater ermitteln, welche Finanzinstrumente sie für die nachhaltige Geldanlage eines Kunden genau beziehen sollen. Dies können etwa Produkte sein, die der EU-Taxonomieverordnung entsprechen oder solche, die einen Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen im Sinne der sozialen und der Governance-Ziele gemäß der EU-Offenlegungsverordnung vorsehen. Gewählt werden können auch Finanzinstrumente, bei denen die wichtigsten "nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren" berücksichtigt werden.

Es kommt also viel Arbeit auf die Vermittler zu – ebenso auf die Pools, Haftungsdächer und Vertriebe. FONDS professionell ONLINE hat per Blitzumfrage eine Reihe von Gesellschaften um eine erste Einschätzung der Neuerungen gebeten – und wie sie darauf reagieren. Die Antworten und Statements finden Sie in der Bilderstrecke! (jb)