Abgefragt: So schätzen Vermittler den Wert ihres Bestands ein
Das Alter bringt für alle Probleme mit sich – und für selbstständige Vermittler sind es noch einige mehr. Denn sie müssen sich Gedanken über einen Bestandsverkauf und dessen Preis machen. Die Schätzungen der Berater dafür hat eine aktuelle Umfrage des Vermittlerverbandes AfW erhoben.
Es ist kein Geheimnis, dass der Berufsstand der Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler ein Nachwuchsproblem hat. Die Berater werden immer älter, aktuell liegt das Durchschnittsalter bereits bei 53,7 Jahren. Das ist das Ergebnis des 16. und aktuellen AfW-Vermittlerbarometers, der jährlichen Online-Umfrage des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW. Dies zeigt sich auch in der Alterspyramide (siehe Grafik unten): Lediglich 4,4 Prozent der Vermittler sind 30 Jahre und jünger, und zwei Drittel (67,2%) sind bereits mindestens 50 Jahre.
Quelle: Bundesverband Finanzdienstleistung AfW
Das hat erhebliche Auswirkungen auf die Vermittlerschaft. Der Umfrage zufolge plant jeder Dritte in den kommenden 15 Jahren in Rente zu gehen, in 20 Jahren wird die Hälfte der aktuellen Vermittler nicht mehr arbeiten. Daher werde innerhalb der nächsten acht bis neun Jahre jeder Zweite entsprechende Pläne für die eigene Unternehmensnachfolge und damit auch einen Bestandsverkauf konkretisieren.
Wert der Bestände
Für diese Vermittler ist nun die Frage des Wertes ihres Bestands wichtig. Hier geht die Schere weit auf. Jeder neunte befragte Vermittler (11,2%) geht von einem aktuellen Unternehmenswert von mindestens einer Million Euro aus. Auf der anderen Seite schätzen 38,7 Prozent der Vermittler, dass sie maximal 100.000 Euro aktuell bei einem Verkauf erzielen würden. Der durchschnittliche Wert der Bestände liegt bei 390.000 Euro (siehe Grafik).
Quelle: Bundesverband Finanzdienstleistung AfW
"Das ist natürlich die eigene Einschätzung der Vermittler. Es ist nicht gesagt, dass solche Verkaufspreise tatsächlich erzielt würden, zumal die Preise je nach Spezialisierung schwanken. Derzeit sind Maklerbestände zwar branchenweit sehr gefragt, jedoch müssen diese möglichst vollständig digitalisiert und sehr gepflegt sein, sonst lässt das Interesse der Käufer schnell nach", betont AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. Es sei daher essenziell, sich rechtzeitig vor einem potenziellen Verkauf fachkundig beraten zu lassen, um die eventuell notwendigen Änderungen rechtzeitig einzuleiten. (jb)
Zur Studie
Das jährliche AfW-Vermittlerbarometer wurde bereits zum 16. Mal mittels einer Online-Umfrage im November 2023 durchgeführt. Insgesamt 1.108 Teilnehmer beantworteten rund 50 Fragen zu ihrer Tätigkeit, ihrem Einkommen, der Regulierung und anderen aktuellen Themen. Neun von zehn Befragten (89,1%) haben eine Erlaubnis für die Versicherungsvermittlung nach Paragraf 34d Gewerbeordnung (GewO), davon beraten rund 90 Prozent im Maklerstatus. 63 Prozent der Befragten verfügen über die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler nach Paragraf 34f GewO. Das durch das AfW-Vermittlerbarometer eruierte Stimmungsbild der Vermittlerschaft weist weit über den Verband hinaus, denn 58 Prozent der Befragten sind keine Mitglieder des AfW.
Kommentare
Bewertungsmaßstäbe gleichen mitunter einer Immobilie
AntwortenSpannend wäre auch eine Auswertung aus durchgeführten Bestandskäufen. Mitunter liegen die Schätzungen ja gar nicht so weit entfernt von den ggf. erzielten Preisen. Selbstverständlich können diese dann nur Richtwerte sein, aber geben eine gute Orientierung. Am Ende ähneln die Parameter innerhalb der Bewertung die einer Immobilie, wie z.B. die Lage, Ausstattung, Historie, Qualität und natürlich auch ein Stückweit ein sentimentaler Wert. In Gesprächen mit potenziellen Verkäufern werden diese Parameter meist schnell identifiziert und darauf eingegangen. Entsprechend sind Standardwerte/Parameter (wie z.B. der 2,5 Faktor auf Bestandsprovisionen, oder die Multiple-Methode) sehr hilfreich und können dann am Ende mit den persönlichen Parametern spezifiziert werden.
Fondsbestand.de am 01.02.24 um 15:41Was soll die Studie aussagen?
AntwortenWas bringt die Nennung des Unternehmenswertes, wenn nicht auch der Gesamtumsatz, Investmentbestand oder sonstige Größen dazu genannt werden bzw. ins Verhältnis gebracht werden!?
info@ellerconsulting.de am 01.02.24 um 12:58