Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung wendet sich mit einem Appell an Finanzberater. Diese sollen bei ihrem Bundestagsabgeordneten (MdB) vorstellig werden und ihn auf die exorbitanten Kosten aufmerksam machen, den der voraussichtliche Aufsichtswechsel über Finanzanlagenvermittler gemäß Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) und der Honorar-Finanzanlagenberater gemäß Paragraf 34h GewO zur Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) verursachen wird (FONDS professionell ONLINE berichtete).

Der Verband schlägt dabei folgendes Vorgehen vor: Vermittler sollten den für sie "zuständigen" Abgeordneten identifizieren und einen persönlichen Gesprächstermin vereinbaren. In diesem sollten sie dem MdB dann erklären, dass das Gesetz als besonders eilbedürftig eingestuft wird und es daher immer schwieriger wird, noch Alternativen zur Bafin-Aufsicht in die politische Diskussion einzubringen. Die Vermittler sollen aber fordern, eine einheitliche Aufsicht unter dem bewährten Dach der Industrie- und Handelskammer (IHKs) einzuführen. Ansonsten sollen sie an den gesunden Menschenverstand appellieren, dieses Gesetz so nicht zu verabschieden.

"Es ist wichtig, dass jetzt alle Bundestagsabgeordneten durch Vermittlerinnen und Vermittler informiert werden, dass die geplante Bafin-Aufsicht durch ihre enormen Kosten zu einem Kahlschlag der unabhängigen Finanzanlagevermittlung führen wird", erläutert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher die Aktion. "Sowohl der Wirtschafts- als auch der Finanzausschuss des Bundesrates, als auch der Nationale Normenkontrollrat lehnen das Gesetz ab. Das müssen wir allen Abgeordneten verdeutlichen." Weitere Informationen und Argumente hat der AfW auf einer Internetseite zusammengestellt. (jb)