Florian Toncar (FDP), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen (BMF), hatte Anfang September im Interview mit FONDS professionell ONLINE angekündigt, dass er in Kürze vorliegen soll. Jetzt ist er da: der Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz). Dreh- und Angelpunkt des Referentenentwurfs ist das Altersvorsorgedepot, ein neues Produkt, das Sparern höhere Renditechancen eröffnen soll, damit sie ihre Altersvorsorge aufbessern können. 

Ziel des BMF ist es, ein kostengünstiges, transparentes und gut verständliches Angebot an Altersvorsorgeprodukten zu schaffen, das eine breite Bevölkerungsschicht erreichen soll. Für das neue Depot können unter anderem gemanagte Fonds, ETFs, entsprechende Sparpläne und auch Einzelaktien gewählt werden. Auf Beitragsgarantien soll verzichtet werden. Dem Depot sollen fondsgebundene Rentenversicherungen ohne Garantien gleichgestellt sein. Daneben wird es Versicherungsprodukte mit 80- oder 100-prozentigen Garantien geben.

Die Förderung
Der Referentenentwurf sieht vor, dass der Staat für jeden Euro, den ein Bürger in ein Altersvorsorgedepot einzahlt, 20 Cent beisteuert. Die Obergrenze liegt bei 3.000 Euro jährlich, mindestens 120 Euro pro Jahr müssen angelegt werden. Ab 2030 sollen Eigenbeiträge bis zu 3.500 Euro steuerlich geltend gemacht werden dürfen.

Eltern mit Kindern unter 18 Jahren können für einen Euro Einzahlungsbetrag 25 Cent zusätzlich bekommen. Hier ist die jährliche Förderung auf 300 Euro pro Kind begrenzt. Bundesbürger, deren jährliches Bruttogehalt unter 26.250 Euro liegt, sollen einen Bonus von 175 Euro bekommen. Sparer unter 25 Jahren sollen drei Jahre lang 200 Euro als Bonus erhalten. 

Nachgelagerte Besteuerung
In der Ansparphase werden die Erträge, die ein Altersvorsorgedepot erzielt, nicht besteuert. Erst wenn das Kapital in Anspruch genommen wird, fallen Steuern an. Damit Sparer das Geld nicht lange vor ihrem Ruhestand für andere Zwecke verwenden, haben sie frühestens ab einem Alter von 62 Jahren Zugriff darauf.

Anders als bei der Riester-Rente ist bei einem Altersvorsorgedepot eine Auszahlung auf einen Schlag möglich. Alternativ können sich die Depotinhaber ihr Kapital aber auch nach und nach auszahlen lassen und das noch nicht benötigte Geld weiter anlegen. Eine Auszahlung durch eine Rentenversicherung kann ebenfalls gewählt werden. 

Produkte vergleichen
Anbieter von Altersvorsorgedepots müssen ihre Produkte zertifizieren lassen. Verbraucher sollen verschiedene Depots auf einer kostenlosen, digitalen Plattform vergleichen können. Trägerin des Portals soll die Finanzaufsicht Bafin sein. 

Für Riester-Verträge soll Bestandsschutz gelten, zudem wird es Verbesserungen geben, etwa die Erhöhung des Sonderausgaben-Höchstbetrags auf 3.500 Euro. Es soll auch möglich sein, die Verträge ohne Einbußen auf neue Produkte zu übertragen. 

Der nächste Schritt
Wann genau das pAV-Reformgesetz in Kraft treten wird, steht noch nicht fest. Im nächsten Schritt wird sich das Bundeskabinett am 13. November 2024 mit dem Referentenentwurf befassen. Vorher können die Branchenverbände Stellung nehmen. Erste Einschätzungen von Verbänden wie BVI, GDV, AfW und BVK finden Sie in der Bilderstrecke oben. (am/bm)


Den Referentenentwurf können Sie hier im PDF-Format herunterladen (externer Link).