Die EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II sorgt bei deutschen Banken und Sparkassen nicht gerade für Begeisterung. Die Beratung habe sich keinen Deut verbessert, urteilt etwa die Mehrheit der Institute und Fondsgesellschaft, die die Unternehmensberatung Cofinpro befragt hat. Eine Online-Befragung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) unter 140 Instituten der Gruppe zeigt unter anderem, dass 13 Häuser die telefonische Beratung im Wertpapierbereich komplett eingestellt haben. Mehr als die Hälfte der teilnehmenden Sparkassen hat die Telefonberatung zumindest eingeschränkt.

In der Tat ist gerade die Aufzeichnung von telefonischen Beratungsgesprächen, das sogenannte Taping, ein heikler Punkt. Nicht nur, dass es bei manchen Kunden ein ungutes Gefühl erzeugt. Vor allem erfahrenen Anlegern geht es auf die Nerven, sich am Telefon jedes Mal die gesamte Ex-ante-Kostenaufklärung vorlesen zu lassen. Dieses Problem erkennt auch die Bafin. "Was uns wirklich ins Auge sticht, ist die problematische Ex-ante-Kostenaufklärung am Telefon", sagt Elisabeth Roegele, Exekutivdirektorin Wertpapieraufsicht bei der Bafin und Vizepräsidentin der Behörde, im Interview mit FONDS professionell.

"Deutschland wollte das Taping nicht"
"Es ist kein Geheimnis: Deutschland wollte das Taping nicht", erklärt Roegele. Sowohl der deutsche Gesetzgeber als auch die Aufsicht und die Industrie hätten sich bis zuletzt dagegen ausgesprochen. Auf europäischer Ebene wurde dann jedoch entschieden, dass das Taping kommt. Damit ist es direkt in Level I, im Text der Richtlinie, angelegt. "Wir haben also keine Möglichkeit, die Aufzeichnungspflicht zu ignorieren", erklärt Roegele. Aber: "Es gibt eine Möglichkeit, in der Praxis auf die umständliche Kostenaufklärung am Telefon zu verzichten", sagt sie.

Die Lösung heißt elektronisches Postfach. Dorthin kann der Berater die Ex-ante-Kostenaufklärung schon während des Telefonats übermitteln. "Das Verlesen einer Kostenaufklärung, aufgezeichnet auf einem Band, erfüllt nämlich ohnehin nicht die Anforderungen von Mifid II an einen dauerhaften Datenträger", erläutert Roegele. Auch andere Pflichtinformationen, zum Beispiel die Risikoaufklärung, ließen sich rechtssicher hierüber übermitteln. Ihr Appell an Banken und Kunden lautet daher: "Die Nutzung eines elektronischen Postfachs ist eine große Hilfe!"

Insgesamt kein großer Handlungsbedarf
Wesentliche Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Mifid II in die Praxis sieht die Bafin-Vizepräsidentin nicht. "Für den Umfang des Projekts und im Hinblick darauf, dass Mifid II auch nicht das einzige Regulierungspaket war, das Anfang Januar 2018 umgesetzt werden musste, klappt es sehr gut", sagt sie. Die Institute könnten individuell noch das eine oder andere verbessern. "Aber insgesamt sehen wir als Aufsicht keinen großen Handlungsbedarf", so Roegele.

Lobende Worte findet sie für die deutschen Verbände. "Es war eine herausragende Leistung, dass sie sich sehr schnell auf eine einheitliche Zielmarktbestimmung geeinigt haben", erklärt Roegele. Dies habe dem deutschen Markt sehr geholfen. "Mit der Zielmarktdefinition haben wir auch in Europa ein Beispiel gesetzt", konstatiert sie. (am)


Das vollständige Interview mit Elisabeth Roegele zu Mifid II lesen Sie in der Heftausgabe 3/2018 von FONDS professionell, die Abonnenten in diesen Tagen zugestellt wird.