Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag ein Grundsatzurteil gefällt, dass es Hunderten von Sparkassenkunden erlaubt, erfolgreich den Widerrufsjoker für ihre schon vor langer Zeit geschlossenen Kreditverträge zu ziehen. Dies berichtet das "Handelsblatt" in seiner Mittwochsausgabe.
 
Der Grund dafür, dass die Kreditnehmer noch viele Jahre nach Abschluss der Finanzierung den Vertrag kündigen können, ohne dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen, ist eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Diese hatten Sparkassen in der Vergangenheit bundesweit genutzt. In der Musterbelehrung war angegeben, die 14-tägige Widerrufsfrist beginne "frühestens mit Erhalt dieser Belehrung". Allerdings fand sich einer zusätzlichen Fußnote der Hinweis: "Bitte Frist im Einzelfall prüfen".
 
Klausel findet sich in rund 30.000 Kreditverträgen
Der BGH kam nur zur der Auffassung, diese Formulierung sei irreführend, da sie beim Kunden den Eindruck erweckt, dass die 14-tägige Frist im Einzelfall länger oder kürzer sein kann. Diese fehlerhafte Widerrufsbelehrung findet sich bundesweit in etwa 30.000 Kreditverträgen, die Kunden zwischen 2002 und 2008 mit Sparkassen abgeschlossen haben, schreibt das "Handelsblatt".
 
Für die meisten Kreditnehmer kommt das Grundsatzurteil aber leider zu spät. Denn: Nur einige Hundert waren rechtzeitig vor Gericht gezogen, um ihre Kreditverträge rückabwickeln zu können. Am 22. Juli 2016 ist das sogenannte ewige Widerrufsrecht, dass bei fehlerhaften Belehrungen galt, abgeschafft worden. (am)