Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat sich vehement gegen Pläne der Finanzaufsicht Bafin ausgesprochen, sogenannte Bonitätsanleihen für Privatanleger zu verbieten. Der Dachverband kritisiert in einer Stellungnahme anlässlich einer Konsultation zu dem Thema, dass die Behörde Anleger letztlich entmündigen würde. Auch andere Branchenvertreter, allen voran der Deutsche Derivate Verband (DDV) als Sprachrohr der Zertifikateindustrie, haben sich gegen ein Produktverbot ausgesprochen, aber Kompromissbrereitschaft signalisiert.

Zur Erinnerung: Die Bafin möchte ein Verbot für diese Produkte durchsetzen, die trotz ihres Namen keine sicheren Rentenpapiere sondern komplexe Zertifikate sind, weil viele private Kunden die Konstruktion der Papiere nicht verstünden. Zwar winkt hier eine vergleichsweise hohe Rendite – aber nur, solange es bei keinem der unterliegenden Unternehmen oder Staaten zu einem "Kreditereignis" – beispielsweise einer vorübergehenden Aussetzung der Zinszahlungen – kommt. Für Laien ist es aber kaum möglich, diese Wahrscheinlichkeiten einzuschätzen. Zudem ist die Behörde darüber besorgt, dass Kunden durch den Namen in eine vermeintlich sicherere Anlage gelockt werden (lesen Sie hierzu auch den Kommentar von FONDS professionell-Chefredakteur Bernd Mikosch: "Verbot von Bonitätsanleihen: Eine Ohrfeige für Sparkassen").

Anleger sind mündige Bürger
Die DK betont in ihrer Stellungnahme zwar auch den hohen Stellenwert des Anlegerschutzes, den die Aufsicht mit ihren Plänen stärken wolle. Gleichzeitig kritisiert sie aber deren grundsätzliches "Anlegerbild": "Die DK hält an der Überzeugung fest, dass Anleger mündige und eigenverantwortlich handelnde Bürger sind. Sie haben die Freiheit so zu handeln, wie sie es für richtig halten. Dazu gehört selbstverständlich das Wissen um die Konsequenzen des eigenen Handelns. Aus Sicht der DK lassen sich Handlungsfreiheit und Schutz des Anlegers am besten durch einen "Abbau potentiell bestehender Informationsasymmetrien zwischen Anleger und Kreditinstitut in Einklang bringen", heißt es in der Einleitung zu dem Statement.

Dieses Grundverständnis liege auch dem Wertpapierhandelsgesetz zugrunde, dass Anlegerschutz vor allem durch Transparenz beispielsweise durch Informationsblätter und intensive Beratung sichergestellt werden solle, fährt der Dachverband fort. (jb)